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Gesundheit & Psychologie
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Gesundheit:
Weltgesundheitsorganisation - Regionalbüro für Europa:
‘Gesundheit für alle’ - 21 Ziele für das 21. Jahrhundert

Das WHO-Regionalbüro für Europa hat bei seinem Regionalkommittee vom 14. - 18.09.1998 die in Kooperation mit 51 europäischen Mitgliedsstaaten entworfene neue Politik GESUNDHEIT21 bzw. „Gesundheit für alle" mit 21 definierten Zielen für das 21. Jahrhundert verabschiedet. Die Zielerläuterungen stammen aus dem Dokument EUR/RC48/10 „Gesundheit21 – Die Politik zur ‘Gesundheit für alle’ für die Europäische Region der WHO -  21 Ziele für das 21. Jahrhundert",  das dem Regionalkommittee zur Verabschiedung vorlag. 

Die 21 Ziele: 
Ziel 1:   Solidarität für die Gesundheit in der Europäischen Region 
Ziel 2:   Gesundheitliche Chancengleichheit 
Ziel 3:   Ein gesunder Lebensanfang 
Ziel 4:   Gesundheit junger Menschen 
Ziel 5:   Altern in Gesundheit 
Ziel 6:   Verbesserung der psychischen Gesundheit 
Ziel 7:   Verringerung übertragbarer Krankheiten 
Ziel 8:   Verringerung nicht-übertragbarer Krankheiten 
Ziel 9:   Verringerung von auf Gewalteinwirkung und Unfälle zurückzuführenden Verletzungen 
Ziel 10: Eine gesunde und sichere natürliche Umwelt 
Ziel 11: Gesünder leben  
Ziel 12: Verringerung der durch Alkohol, Drogen und Tabak verursachten Schäden 
Ziel 13: Settings zur Förderung der Gesundheit 
Ziel 14: Multisektorale Verantwortung für die Gesundheit 
Ziel 15: Ein integrierter Gesundheitssektor 
Ziel 16: Qualitätsbewußtes Management der Versorgung 
Ziel 17: Finanzierung des Gesundheitswesens und Ressourcenzuweisung 
Ziel 18: Qualifizierung von Fachkräften für gesundheitliche Aufgaben 
Ziel 19: Forschung und Wissen zur Förderung der Gesundheit 
Ziel 20: Mobilisierung von Partnern für gesundheitliche Belange 
Ziel 21: Konzepte und Strategien zur „Gesundheit für alle" 

Ziel 1:  Solidarität für die Gesundheit in der Europäischen Region  

Bis zum Jahr 2020 sollte das derzeitige Gefälle im Gesundheitszustand zwischen den Mitgliedsstaaten der europäischen Region um mindestens ein Drittel verringert werden. 

Teilziele: 
1.1  Die Unterschiede in der Lebenserwartung zwischen dem Drittel der europäischen Länder mit der höchsten und dem Drittel der Länder mit der niedrigsten Lebenserwartung sollten um mindestens 30% verringert werden. 
1.2  Durch raschere Verbesserung der Situation in den benachteiligten Ländern sollten die Variationsbreite bei den Werten für wichtige Indikatoren von Morbidität, Behinderungen und Mortalität unter Ländergruppen reduziert werden. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· alle Länder durch internationale Solidarität, gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Nutzung bzw. den Austausch von Ressourcen, Wissen, Informationen und Erfahrungen sowie Ansätzen, die für die Zukunft Europas von wesentlicher Bedeutung sind, zur Reduzierung des gesundheitlichen Gefälles beitragen; 
· alle Länder einen umfassenden Entwicklungsplan erarbeiten, der in direktem Zusammenhang mit ihrer Politik zur „Gesundheit für alle" und der gemeinsamen Gesundheitsvision für Europa steht; 
· die externe Unterstützung durch Länder, Gremien und Organisationen koordiniert wird und für die von dem Empfängerland erstellten Gesundheits- und Entwicklungspläne von direkter Relevanz ist; 
· internationale Institutionen und Finanzierungsorganisationen, zusammen mit der WHO, ihre Maßnahmen im Gesundheitsbereich und in verwandten Bereichen koordinieren, um den Umfang, die Synergie und Effizienz ihrer Unterstützung für die hilfsbedürftigsten Länder in der Region zu vergrößern; 
· alle Länder sicherstellen, daß ihre Sozial-, Wirtschafts-, Umwelt- und Handelspolitik die Gesundheit in anderen Ländern in keiner Weise beeinträchtigt und daß sie so weit wie möglich zur Entwicklung benachteiligter Länder beitragen. 

 

Ziel 2:  Gesundheitliche Chancengleichheit  

Bis zum Jahr 2020 sollte das Gesundheitsgefälle zwischen sozioökonomischen Gruppen innerhalb der Länder durch eine wesentliche Verbesserung der Gesundheit von benachteiligten Gruppen in allen Mitgliedsstaaten um mindestens ein Viertel verringert werden.  

Teilziele: 
2.1  Das Gefälle in der Lebenserwartung zwischen sozioökonomischen Gruppen sollte um mindestens 25% reduziert werden. 
2.2   Die Werte für die wichtigsten Indikatoren von Morbidität, Behinderungen und Mortalität sollten sich auf dem sozioökonomischen Gefälle gleichmäßiger verteilen. 
2.3   Sozioökonomische Bedingungen, die die Gesundheit beeinträchtigen, vor allem Unterschiede im Einkommen, im Bildungsstand und im Zugang zum Arbeitsmarkt, sollten wesentlich verbessert werden. 
2.4   Der Anteil der in Armut lebenden Bevölkerung sollte erheblich verringert werden. 
2.5  Personen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund ihrer gesundheitlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Si-tuation sollten vor gesellschaftlicher Ausgrenzung geschützt werden und ungehinderten Zugang zu bedarfsgerechter Versorgung erhalten. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· die Politik in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Chancengleichheit beurteilt wird, geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigt und den im Hinblick auf Einkommen, Dienste und soziale Sicherheit benachteiligten Gruppen höhere Priorität beimißt; 
· durch politische – einschließlich steuerpolitischer – Maßnahmen sichergestellt wird, daß der Zugang zu Bildung und anderen gesellschaftlichen Gütern nicht vom Einkommen abhängt; 
· Politik und Gesetzgebung darauf abzielen, die Bestimmungen der Vereinten Nationen über Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Frauen und Kindern, und spezifische Vereinbarungen und Regelungen zu den Rechten von Behinderten, Migranten und Flüchtlingen umzusetzen; 
· alle Sektoren der Gesellschaft ihren Teil der Verantwortung für den Abbau sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheiten und für die Minderung der entsprechenden gesundheitlichen Folgen übernehmen; 
· öffentliche, private und freiwillige Ressourcen zur Verfügung stehen, um den sozialen und gesundheitlichen Erfordernissen der am meisten gefährdeten Gruppen der Gesellschaft zu entsprechen und allen, die dies benötigen, Zugang zu bedarfsgerechter, akzeptabler und nachhaltiger Versorgung zu verschaffen; 
· die Mitgliedstaaten ihre Gesundheitsinformationssysteme verbessern und harmonisieren, um wichtige sozioökonomische Variablen zu erfassen und deren Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand zu analysieren. 

 

Ziel 3:  Ein gesunder Lebensanfang  

Bis zum Jahr 2020 sollten sich alle Neugeborenen, Säuglinge und Kinder im Vorschulalter in der Region einer besseren Gesundheit erfreuen, damit sie gesund ihr Leben beginnen können.  

Teilziele: 
3.1  Alle Mitgliedstaaten sollten für einen besseren Zugang zu bedarfsgerechten reproduktionsmedizinischen Diensten sowie zu einer Schwangerschaftsvorsorge und -fürsorge und einer Gesundheitsversorgung für Kinder sorgen. 
3.2  In keinem Land sollte die Säuglingssterblichkeitsrate über 20 pro 1000 Lebendgeburten liegen; Länder mit Sterblichkeitsraten unter 20 sollten sich bemühen, die Rate auf 10 oder weniger zu reduzieren. 
3.3   In Ländern, in denen die Säuglingssterblichkeitsrate unter 10 pro 1000 Lebendgeburten liegt, sollte der An-teil der Neugeborenen, die ohne angeborene Krankheiten oder Behinderungen zur Welt kommen, erhöht werden. 
3.4   Bei Kindern unter 5 Jahren sollten Mortalität und Behinderungen infolge von Unfällen und Gewalteinwir-kung um mindestens 50% reduziert werden. 
3.5   Der Anteil der Kinder, die mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2500g zur Welt kommen, sollte um mindestens 20% gesenkt werden, und die bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sollten signifikant verringert werden. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· die Mitgliedstaaten in das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen von Eltern und Familien investieren und Konzepte umsetzen, die ein stützendes familiäres Umfeld schaffen, in dem Kinder erwünscht sind und gute Voraussetzungen für Elternschaft bestehen, um allen Kindern einen gesunden Lebensanfang zu sichern; 
· die Mitgliedstaaten eine umfassende Politik verfolgen und auf lokaler Ebene gemeindenahe Programme vorsehen, um bedarfsgerechte Dienste für Familienplanung und reproduktive Gesundheit sicherzustellen; 
· der Gesundheit von Frauen in der nationalen und kommunalen Politik hohe Priorität beigemessen wird; 
· integrierte primäre Gesundheitsversorgungsdienste folgendes umfassen: eine breite Palette von Familienplanungsdiensten, eine auf unentbehrlichen Technologien basierende Perinatalversorgung, Gesundheitsförderung für Kinder, Prävention von Kinderkrankheiten – u. a. Immunisierung von mindestens 95% der Säuglinge und Kleinkinder – sowie die bedarfsgerechte Behandlung kranker Kinder; 
· die Politik, das soziale Umfeld und das Gesundheitswesen Maßnahmen zur Stillförderung anregen und unter-stützen, so daß mindestens 60% der Neugeborenen wenigstens in den ersten sechs Lebensmonaten gestillt werden; 
· durch gesetzgeberische Instrumente unterstützte gemeindenahe Maßnahmen darauf abzielen, die Zahl der mißbrauchten, mißhandelten, verlassenen oder marginalisierten Kinder drastisch zu verringern; 
· Eltern die Mittel und Befähigung haben, ihre Kinder in einem sozialen Umfeld, das die Rechte des Kindes schützt, aufzuziehen und zu umsorgen; 
· die Kommunalbehörden Familien unterstützen, indem sie für eine sichere, fürsorgliche Umwelt und gesundheitsfördernde Einrichtungen zur Betreuung von Kindern sorgen; 
· die mit Fragen der Erziehung, Gesundheit und des Gemeinwohls befaßten Sektoren zusammenarbeiten, um die Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in Zeiten familiärer Krisen zu unterstützen; 
· Bemühungen unternommen werden, um die Öffentlichkeit über Entwicklungen in der Gentechnik, die dadurch gebotenen Möglichkeiten und die jeweiligen ethischen Implikationen zu informieren. 

 

Ziel 4:  Gesundheit junger Menschen   

Bis zum Jahr  2020 sollten sich junge Menschen (bis zum Alter von 18 Jahren) in der Region einer besseren Gesundheit erfreuen und besser in der Lage sein, ihre Rolle in der Gesellschaft zu übernehmen.  

Teilziele: 
4.1   Kindern und Jugendlichen sollten bessere ‘Lebensfertigkeiten’ und die Fähigkeit vermittelt werden, sich für eine gesunde Lebensweise zu entscheiden. 
4.2   Mortalität und Behinderungen aufgrund von Gewalteinwirkung und Unfällen (vgl. Ziel 9) sollten bei jungen Menschen mindestens um 50% reduziert werden. 
4.3   Der Anteil junger Menschen, die einer gesundheitsschädigenden Lebensweise frönen (vgl. Ziel 12), indem sie Drogen, Tabak und Alkohol konsumieren, sollte erheblich verringert werden. 
4.4 Die Häufigkeit von Schwangerschaften bei Minderjährigen sollte mindestens um ein Drittel reduziert werden. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen und Strukturen schaffen, um Kinder, die schwachen Mitglieder der Gesellschaft, wie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ausgeführt, zu schützen; 
· die Politik die Schaffung eines stützenden und sicheren natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Umfelds erleichtert und damit die gesunde Entscheidung zur leichten Entscheidung macht; 
· alle politischen Entscheidungen, die den öffentlichen Sektor betreffen, überprüft werden, um ihre Auswirkung auf die Gesundheit von Kindern und Heranwachsenden, deren Familien und Betreuer abzuschätzen; 
· die Bildungs- und Beschäftigungspolitik den Zugang junger Menschen zu einem optimalen Bildungsniveau sowie zum Arbeitsmarkt erleichtert; 
 · das Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen zusammenarbeiten, um den Ursachen für ein schlechtes Selbstbild unter jungen Menschen entgegenzuwirken, um die Kompetenz junger Menschen, streßreiche Lebensereignisse zu bewältigen und soziale Beziehungen aufzubauen und auf-rechtzuerhalten, zu stärken, auf ihre psychosozialen Erfordernisse einzugehen und marginalisierte junge Menschen erreichen zu können; 
· die Mitgliedstaaten den Zugang zu Maßnahmen sicherstellen, durch die nicht geplante Elternschaften vermieden werden können, was die Aufklärung und Unterstützung junger Menschen einschließt; 
· relevante Forschungs- und Evaluationsinstrumente angewendet werden, um regelmäßig den Gesundheitszustand von Kindern und Heranwachsenden, einschließlich ihrer emotionalen Gesundheit, zu beurteilen. 

 

Ziel 5:  Altern in Gesundheit  

Bis zum Jahr 2020 sollte Menschen im Alter von über 65 Jahren die Möglichkeit geboten werden, ihr Gesundheitspotential voll auszuschöpfen und eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu spielen.  

Teilziele: 
5.1  Die Lebenserwartung von Menschen im Alter von 65 Jahren – mit und ohne Behinderungen – sollte mindestens um 20% steigen. 
5.2   Der Anteil der Menschen, die im Alter von 80 Jahren in einem häuslichen Umfeld leben und so gesund sind, daß sie ihre Unabhängigkeit, ihre Selbstachtung und ihren Platz in der Gesellschaft bewahren können, sollte mindestens um 50% steigen. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· die Politik, u. a. in bezug auf die Wohnverhältnisse, das Einkommen und sonstige Maßnahmen, die die Selbständigkeit und soziale Produktivität der Menschen verstärken, die Bedürfnisse und Ansichten älterer Menschen voll berücksichtigt; 
· die Gesundheitspolitik durch Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz in frühen Lebensjahren die Voraus-setzungen für ein Altern in Gesundheit schafft; 
· Gesundheits- und Sozialdienste auf kommunaler Ebene die älteren Menschen bei alltäglichen Handlungen entsprechend ihren Bedürfnissen und Vorstellungen unterstützen, ihnen entgegenkommen (sie in ihrem Zuhause aufsuchen) und ihnen helfen, aktiver zu sein und sich selbst zu helfen; 
· jede Gemeinde Programme aufstellt, um die für Senioren vorhandenen Dienste zu koordinieren, zu überprüfen und zu evaluieren und sicherzustellen, daß für diese Aufgabe ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen; 
· die Politik es alten Menschen ermöglicht, die ihnen verbleibenden Fähigkeiten zu nutzen und ihnen Zugang zu bedarfsgerechter Versorgung, aufsuchenden Diensten, Hilfsmitteln und sozialer Unterstützung bietet. 

 

Ziel 6:  Verbesserung der psychischen Gesundheit  

Bis zum Jahr 2020 sollte sich die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern, und für Personen mit psychischen Problemen sollten bessere umfassende Dienste verfügbar und zugänglich sein.  

Teilziele: 
6.1  Die Prävalenz und die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von psychischen Problemen sollten sich erheblich verringern, und die Bevölkerung sollte besser befähigt werden, streßreiche Lebensereignisse zu bewältigen. 
6.2   Die Suizidraten sollten um mindestens ein Drittel zurückgehen, wobei die signifikantesten Verringerungen in den Ländern und Bevölkerungsgruppen mit derzeit hohen Suizidraten erreicht werden sollten. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· der Förderung und dem Schutz der psychischen Gesundheit während des gesamten Lebens mehr Beachtung gewidmet wird, insbesondere in den sozial und wirtschaftlich benachteiligten Gruppen; 
· das Lebens- und Arbeitsumfeld so gestaltet wird, daß es dazu beiträgt, der Bevölkerung in allen Altersgruppen ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu vermitteln, soziale Beziehungen aufzubauen und aufrechtzuerhalten und Streßsituationen zu bewältigen; 
· die Gesundheits- und sonstigen Fürsorgeberufe in bezug auf die Früherkennung von psychischen Gesundheitsproblemen und geeignete Interventionen geschult werden; 
· Dienste für Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen eine gute Betreuung mit einem angemessenen Mix von gemeindenahen und krankenhauszentrierten Diensten bieten und dabei der Krisenintervention sowie Minderheiten und benachteiligten Gruppen besondere Beachtung widmen; 
· die Menschenrechte respektiert werden und für Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen, insbesondere Personen mit chronischen Störungen, die Lebensqualität verbessert wird. 

 

Ziel 7:  Verringerung übertragbarer Krankheiten  

Bis zum Jahr 2020 sollten die gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund  übertragbarer Krankheiten durch systematisch angewendete Programme zur Ausrottung oder Bekämpfung bestimmter Infektionskrankheiten, die für die öffentliche Gesundheit Bedeutung haben, erheblich verringert werden.  

Teilziele zur Eliminierung von Krankheiten 
7.1   Bis 2000 oder sogar früher sollte der Poliomyelitis-Übertragung in der Region Einhalt geboten werden und bis 2003 oder sogar früher sollte die Eliminierung der Krankheit in jedem Land zertifiziert werden können. 
7.2   Bis 2005 oder sogar früher sollte in der Region Neugeborenen-Tetanus eliminiert werden. 
7.3   Bis 2007 oder sogar früher sollten einheimische Masern in der Region eliminiert werden und bis 2010 sollte die Eliminierung der Krankheit in jedem Land zertifiziert werden können. 
Teilziele zur Krankheitsbekämpfung 
7.4   Bis 2010 oder sogar früher sollten alle Länder folgendes erreicht haben: 
· eine Diphtherie-Inzidenz von weniger als 0,1 pro 100 000 Einwohner; 
· eine Reduzierung der Zahl neuer Hepatitis B-Virusträger um mindestens 80% durch Einführung der Hepatitis B-Impfung als Standardimpfung für Kinder; 
· in bezug auf Mumps, Pertussis und invasive Erkrankungen durch Haemophilus influenzae Typ B eine Inzidenz von weniger als 1 pro 100 000 Einwohner; 
· in bezug auf kongenitale Syphilis eine Inzidenz von weniger als 0,01 pro 1000 Lebendgeburten; 
· in bezug auf kongenitale Röteln eine Inzidenz von weniger als 0,01 pro 1000 Lebendgeburten; 
7.5 Bis 2015 oder sogar früher 
· sollte in jedem Land die Malariainzidenz auf weniger als 5 Fälle pro 100 000 Einwohner reduziert werden, und in der Region sollte es keine Todesfälle infolge einheimischer Malaria mehr geben; 
· sollten in jedem Land die Inzidenz, Sterblichkeit und die negativen Folgen von HIV-Infektionen und Aids, anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, Tuberkulose und akuten Atemwegsinfektionen sowie Durchfallerkrankungen bei Kindern nachhaltig und kontinuierlich zurückgehen. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· das öffentliche Gesundheitswesen die vorstehend genannten Krankheiten mit effizienten laborgestützten Überwachungsmethoden laufend überwacht und neue Krankheiten sowie Veränderungen der Antibiotika-Resistenzen unverzüglich erkennt; 
· bei den durch Impfung verhütbaren Krankheiten, deren Eliminierung oder Bekämpfung zu den Zielsetzungen gehört, ein 95%iger Impferfassungsgrad in den betreffenden Bevölkerungsgruppen erreicht wird; 
· eine generelle Röteln-Impfung im Kindesalter eingeführt wird und wenn je nach den örtlichen Verhältnissen Impfstrategien gegen Hepatitis B sowie Impfprogramme gegen Haemophilus influenzae Typ B und Mumps, einschließlich der Anwendung von Kombinationsimpfstoffen, durchgeführt werden; 
· integrierte, auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtete Programme zur Information, Prävention und Therapie von HIV/Aids und sexuell übertragbaren Krankheiten unter spezieller Berücksichtigung von Drogenkon-sumenten und anderen besonders gefährdeten Gruppen erstellt werden; 
· international abgestimmte Strategien zur Krankheitsprävention und -bekämpfung, beispielsweise in bezug auf Tuberkulose, akute Atemwegsinfektionen und Durchfallerkrankungen, durchgeführt werden; 
· in allen Ländern Bemühungen unternommen werden, um die Malariaüberwachung und Maßnahmen zur Verhütung der Krankheitsübertragung, zur Fallerkennung und Therapie zu verstärken; 
· Kooperationspartner auf nationaler und internationaler Ebene, u. a. Netzwerke von Public-Health-Instituten und WHO-Kooperationszentren, einen raschen Informationsaustausch ermöglichen, um gegen Epidemien vorzugehen und Orientierungshilfen in bezug auf Konzepte, internationale Zusammenarbeit und Gesundheitsempfehlungen für Reisende zu bieten; 
· klar definierte nationale und internationale Strategien zur Krankheitseliminierung und -bekämpfung entwickelt und durch sektorübergreifende Handlungsansätze sowie ein gut organisiertes öffentliches Gesundheitswesen umgesetzt werden. 

 

Ziel 8:  Verringerung nicht-übertragbarer Krankheiten  

Bis zum Jahr 2020 sollten in der gesamten Region Morbidität, Behinderungen und vorzeitige Todesfälle infolge der wichtigsten chronischen Krankheiten auf den tiefstmöglichen Stand zurückgehen.  

Teilziele: 
8.1  Die Mortalität infolge von Herz-Kreislauf-Krankheiten in der Altersgruppe unter 65 Jahre sollte im Durchschnitt um mindestens 40%, vor allem in Ländern mit derzeit hohen Mortalitätsraten, zurückgehen. 
8.2   Die Mortalität infolge von Krebserkrankungen jeglicher Art bei den unter 65jährigen sollte im Durchschnitt um mindestens 15% zurückgehen, die Lungenkrebssterblichkeit um 25%. 
8.3   Die Häufigkeit von Diabetesfolgen, wie Amputationen, Blindheit, Nierenversagen, Schwangerschaftskompli-kationen und andere ernste Gesundheitsstörungen, sollte um ein Drittel reduziert werden. 
8.4  Morbidität, Behinderungen und Todesfälle infolge von chronischen Atemwegserkrankungen, Muskel-, Skelettstörungen und anderen prävalenten chronischen Zuständen sollten nachhaltig und kontinuierlich zurückgehen. 
8.5   Mindestens 80% der Kinder unter fünf Jahren sollten kariesfrei sein und Zwölfjährige sollten im Durchschnitt höchstens 1,5 kariöse, extrahierte oder gefüllte Zähne aufweisen. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· in allen Mitgliedstaaten, unter voller Einbeziehung der Bevölkerung, eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik verfolgt wird, mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der Prinzipien und Strategien für Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention; 
· die Prävention und Bekämpfung von allgemeinen Risikofaktoren für nichtübertragbare Krankheiten zum integralen Bestandteil des Gesellschaftslebens werden und wenn sich alle Länder und relevanten internationalen Organisationen einer starken europaweiten Bewegung für gesunde Lebensweisen anschließen; 
· umfassendes Krankheitsmanagement sichergestellt wird, mit Schwerpunkt auf den gesundheitlichen Ergebnissen und der Verbesserung der Versorgungsqualität, unter Beachtung der Rechte und Wünsche des Patienten; 
· die Mitgliedstaaten Strategien für Mundgesundheit, einschließlich Kariesverhütung, entwickeln und umsetzen. 

 

Ziel 9:  Verringerung von auf Gewalteinwirkung und Unfälle zurückzuführenden Verletzungen  

Bis zum Jahr 2020 sollte es Einen signifikanten und nachhaltigen Rückgang der Verletzungen, Behinderungen und Todesfälle infolge von Unfällen und Gewalt in der Region geben.  

Teilziele: 
9.1  Die Mortalität und Behinderungen infolge von Straßenverkehrsunfällen sollten um mindestens 30% zurückgehen. 
9.2   Die Mortalität und Behinderungen infolge von Arbeitsunfällen, Unfällen im Haus sowie beim Sport und bei Freizeitbeschäftigungen sollten um mindestens 50% zurückgehen, vor allem in Ländern mit einer derzeit hohen Rate tödlicher Unfälle. 
9.3   Die Inzidenz von und die Mortalität aufgrund von häuslicher, geschlechtsspezifischer und organisierter Gewalt und damit verbundene Gesundheitsfolgen sollten um mindestens 25% zurückgehen. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· in der Politik Fragen des sozialen Zusammenhalts und der Sicherheit im Lebens- und Arbeitsumfeld höhere Priorität erhalten und die wichtigsten Determinanten von Gewalt und Unfällen – mit besonderem Augenmerk auf dem Alkoholkonsum – angesprochen werden; 
· alle Sektoren bei Maßnahmen zur Prävention von Unfällen und Gewalt möglichst weitgehend zusammenarbeiten und Beistand zur Bewältigung der Folgen und Kosten für die Opfer, deren Familienangehörige und die Gesellschaft leisten; 
· für alle von Gewalt betroffenen Personen bedarfsgerechte und geschlechtsspezifische Hilfs-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen zugänglich sind; 
· die Länder Forschungsvorhaben über Formen, Determinanten und Folgen von Gewalt und Unfällen durch-führen und sich daran beteiligen, die Häufigkeit von Gewalt und Unfällen analysieren und Pläne für Verhü-tungsmaßnahmen machen; 
· die Länder klare Konzepte und Leitlinien in bezug auf die Verkehrssicherheit erstellen und in den Unterrichts-plänen der Schulen Aufklärung über Verkehrssicherheit vorsehen. 

 

Ziel 10: Eine gesunde und sichere natürliche Umwelt  

Bis zum Jahr 2015 sollte die Bevölkerung der Region in einer mehr Sicherheit bietenden natürlichen Umwelt leben, in der die Exposition gegenüber Gesundheitsgefährdenden Schadstoffen die international vereinbarten Standards nicht übersteigt.  

Teilziele: 
10.1 Die Exposition der Bevölkerung gegenüber gesundheitsgefährdenden physikalischen, mikrobiellen und che-mischen Schadstoffen im Wasser, in der Luft, im Abfall und Boden sollte wesentlich verringert werden, entsprechend den in nationalen Aktionsplänen für Umwelt und Gesundheit vorgesehenen Zeitplänen und Verringerungsraten. 
10.2 Die Bevölkerung sollte universellen Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge und von einwandfreier Qualität haben. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· nationale, regionale und lokale Aktionspläne zur Prävention und Verringerung umweltbedingter Gesundheitsrisiken entwickelt und umgesetzt werden und geeignete rechtliche und wirtschaftliche Instrumente eingesetzt werden, um den Konsum zu drosseln und den Müllanfall und die Umweltverschmutzung zu reduzieren; 
· die Luftgüte in städtischen Ballungsgebieten durch Eindämmung der von der Industrie, dem Verkehr und den Haushalten ausgehenden Umweltverschmutzung so weit verbessert wird, daß sie den WHO-Luftgüteleitlinien entspricht; 
· Maßnahmen getroffen werden, um die Versorgung aller Haushalte mit Trinkwasser, das den WHO-Leitlinien für Wassergüte entspricht, sicherzustellen und wenn die globalen Wassermanagementpraktiken, u. a. Überwachung der Gewässerverschmutzung, verstärkt werden; 
· geeignete Abwassermanagementsysteme vorgesehen werden, u. a. zur Sammlung, Behandlung und Endbeseitigung aller Abwässer; 
· die Abfallerzeuger Systeme vorsehen, die eine geordnete Abfallsammlung und -behandlung sicherstellen, u. a. durch Konzepte und Strukturen zur Wiederverwertung von Abfällen und Minimierung des Abfallaufkommens; 
· Katastrophen- und Kapazitätspläne für alle Kernkraftwerke entwickelt und Sicherheitsstandards unter Anwendung der jeweils besten Technologien durchgeführt werden; 
· internationale Übereinkommen wie z. B. die Konventionen über grenzüberschreitende Gewässer, biologische Vielfalt, Klimaveränderungen, weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung und den Schutz der Ozonschicht umgesetzt werden; 
· adäquate Kapazitäten zur Überwachung von umweltbedingten Gesundheitsgefahren aufgebaut werden und wenn in bezug auf die Umweltverschmutzung und gesundheitlichen Auswirkungen regelmäßig Daten gesammelt, Monitoringtätigkeiten durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse uneingeschränkt bekanntgemacht werden; 
· die Öffentlichkeit stärker für Fragen der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes sensibilisiert wird. 

 

Ziel 11: Gesünder leben  

Bis zum Jahr 2015 sollten sich die Menschen in allen Gesellschaftsschichten für gesündere Lebensgewohnheiten entschieden haben.  
(vgl. Ziel 6 bezüglich ‘Streßvermeidung’) 

Teilziele: 
11.1 Das Gesundheitsbewußtsein sollte beispielsweise in bezug auf die Ernährung, körperliche Betätigung und Sexualität erheblich zunehmen. 
11.2 Die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von und der Zugang zu hygienisch einwandfreien und gesunden Nahrungsmitteln sollten beträchtlich verbessert werden. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· die Politik der Gesundheit zentrale Bedeutung für die menschliche Entwicklung beimißt und die Entscheidung für eine gesunde Lebensweise erleichtert; 
· die Bevölkerung befähigt wird, ihr Potential zu entfalten und zu nutzen, um ein aus sozialer, wirtschaftlicher und geistiger Sicht erfülltes Leben zu führen; 
· die Prinzipien der Lebensmittelhygiene in der gesamten Nahrungskette – von der Produktion bis zum Verzehr – Anwendung finden und alle Sektoren Verantwortung für die Anwendung dieser Prinzipien übernehmen; 
· Verordnungen zur Reduzierung der mikrobiellen und chemischen Kontamination von Lebensmitteln umgesetzt und internationale Standards in der Tierhaltung und Lebensmittelhygiene angewendet werden; 
· die Ernährung ausgewogener wird und Vitamin- und Mineralmängel (z. B. Vitamin A-Mangel und Eisenmangel) beseitigt werden, und zwar durch bessere Verfügbarkeit und verstärkten Verzehr von Vollkorngetreide, Hülsenfrüchten, Gemüse und Obst sowie durch Einschränkung des Konsums 
· stark fetthaltiger Nahrungsmittel; 
· Jodmangelstörungen 21 in allen Ländern als ein Problem der öffentlichen Gesundheit angesehen und durch Umsetzung von Strategien zur generellen Jodierung von Speisesalz beseitigt werden; 
· steuerpolitische, agrarpolitische und handelspolitische Konzepte, die zu gesünderer Ernährung anregen, umgesetzt werden; 
· die Verkehrspolitik, Stadtplanung und Siedlungspolitik der Erholung und verstärkten körperlichen Betätigung mehr Beachtung schenkt; 
· alle Teile der Bevölkerung über sichere Sexualpraktiken aufgeklärt sind; 
· effiziente Infrastrukturen und Ressourcen vorgesehen werden, um das vorhandene Wissen über gesundheitliche Belange durch angemessene Aufklärung und Information breiter bekanntzumachen. 

 

Ziel 12: Verringerung der durch Alkohol, Drogen und Tabak verursachten Schäden  
Bis zum Jahr 2015 sollten in allen Mitgliedstaaten die auf den Konsum von suchterzeugenden Sunstanzen wie Tabak, Alkohol und psychotropen Substanzen zurückzuführenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen signifikant reduziert werden. 

Teilziele: 
12.1 In allen Ländern sollte der Anteil der Nichtraucher mindestens 80% in der Altersgruppe über 15 Jahre und in der Altersgruppe unter 15 Jahre nahezu 100% betragen; 
12.2 In allen Ländern sollte der Pro-Kopf-Alkoholkonsum nicht zunehmen bzw. 6 Liter pro Jahr nicht übersteigen, und er sollte in der Altersgruppe unter 15 Jahre nahezu Null betragen. 
12.3 In allen Ländern sollten der Konsum illegaler psychotroper Substanzen um mindestens 25% und die darauf zurückzuführenden Todesfälle um mindestens 50% zurückgehen. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· mit Aufklärungs- und Interventionsstrategien angestrebt wird, die Lebensfertigkeiten und das psychosoziale Wohlbefinden der Bevölkerung zu verbessern und den Menschen zu helfen, belastende Lebenssituationen zu bewältigen und eine gesundheitsbewußte Wahl zu treffen; 
· Regelungen zur Einschränkung des Passivrauchens und zur Verringerung von Alkoholvergiftungen, einschließlich des Fahrens unter Alkoholeinfluß, durchgesetzt werden; 
· Risikominderungsstrategien umgesetzt werden, um die auf den Suchtmittelgebrauch zurückzuführenden Schäden zu reduzieren; 
· international abgestimmte Übereinkommen über illegale Drogen umgesetzt werden und wenn ein international abgestimmtes Übereinkommen über Tabakprodukte erarbeitet wird; 
· steuerpolitische Konzepte und Regelwerke zur Einschränkung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit (insbesondere für junge Menschen) und des Marketing von Tabak- und Alkoholerzeugnissen vorgesehen werden und jegliche Tabakwerbung in allen Ländern verboten wird; 
· mit Hilfe von Kommunikationsstrategien versucht wird, öffentliche Unterstützung zur Reduzierung der Schäden durch Suchtstoffe zu erhalten. 

 

Ziel 13: Settings zur Förderung der Gesundheit  

Bis zum Jahr 2015 sollten die Menschen in der Region bessere Möglichkeiten haben, zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz und in ihrer Gemeinde in einem gesunden natürlichen und sozialen Umfeld zu leben.  

Teilziele: 
13.1 Sicherheit und Qualität des häuslichen Umfelds sollten durch eine Verbesserung der Fähigkeiten des einzelnen und der Familie zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit erhöht werden; ferner sollten die vom häuslichen Umfeld ausgehenden Gesundheitsgefahren reduziert werden. 
13.2 Menschen mit Behinderungen sollten wesentlich bessere Zugangsmöglichkeiten zum häuslichen, beruflichen, öffentlichen und gesellschaftlichen Leben geboten werden. 
13.3 Unfälle im Haus und bei der Arbeit sollten auf das in Ziel 10 angegebene Niveau reduziert werden. 
13.4 Mindestens 50% aller Kinder sollte die Möglichkeit geboten werden, einen gesundheitsfördernden Kindergarten zu besuchen, und 95% sollte es möglich sein, eine gesundheitsfördernde Schule zu besuchen. (Zu einer gesundheitsfördernden Schule gehören die Aufnahme des Fachs „Gesundheitserziehung" in den Lehrplan sowie entsprechende Maßnahmen des Gesundheitsdienstes der Schule. Seit 1992 unterstützt die WHO gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europarat ein Netzwerk gesundheits-fördernder Schulen.) 
13.5 Mindestens 50% aller Städte, städtischen Ballungsgebiete und Gemeinden sollten sich aktiv an einem Netz-werk gesunder Städte bzw. Gemeinden beteiligen. 
13.6 Mindestens 10% aller mittleren und großen Unternehmen sollten sich zur Umsetzung der Prinzipien eines gesunden Unternehmens verpflichten. (Zu den Prinzipien eines gesunden Unternehmens gehören die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds, die Entwicklung gesunder Arbeitsverfahren, Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Bekämpfung psychosozialer Risikofaktoren am Arbeitsplatz, die Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit der vom Unternehmen vertriebenen Produkte sowie Beiträge zur Förderung der Gesundheit und des sozialen Wohlbefindens der Menschen in der jeweiligen Gemeinde.) 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn 
· Mechanismen geschaffen werden, die es den Menschen ermöglichen, die Gestaltung und Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen mit zu beeinflussen und aktiv zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens in ihrer Gemeinde beizutragen; 
· gesellschaftliche Organisationen bei der Steigerung des sozialen Zusammenhalts und der Verbesserung des Zugangs zu gesellschaftlichen Mitteln zur Bewältigung von Problemen eine entscheidende Rolle spielen; 
· in bezug auf Trinkwasserversorgung, Abwasseraufbereitung und -entsorgung, Bauvorschriften und Schutz vor Risiken im eigenen Heim und in der Stadt eine effektive Infrastruktur für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz zur Verfügung steht; 
· alle beteiligten Bereiche die Einbeziehung gesundheitsbezogener Themen in ein umfassendes Konzept unterstützen, durch das die Schulen in die Lage versetzt werden, die physische, soziale und emotionale Gesundheit von Schülern, Lehrkräften, Familienangehörigen und der Bevölkerung insgesamt zu fördern; 
· die Schaffung gesünderer Städte unter der Beteiligung von Partnern aus dem Bereich der Gesundheit, der Umwelt, der Wirtschaft, der Ökologie, der Bildung, der Städteplanung und der kommunalen Selbstverwaltung gefördert und unterstützt wird. 

 

Ziel 14: Multisektorale Verantwortung für die Gesundheit  

Bis zum Jahr 2020 sollten alle Sektoren ihre Verantwortung für gesundheitliche Belange anerkennen und akzeptieren.  

Teilziele: 
14.1 Entscheidungsträger in allen Sektoren sollten bedenken, welchen Nutzen Gesundheitsinvestitionen in ihrem jeweiligen Sektor erbringen können, und ihre Politik und diesbezügliche Maßnahmen dementsprechend ausrichten. 
14.2 Die Mitgliedstaaten sollten Mechanismen zur Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit schaffen und sicherstellen, daß alle Sektoren für die gesundheitlichen Auswirkungen ihrer Konzepte und Maßnahmen rechenschaftspflichtig sind. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· Mitgliedstaaten Anreize schaffen und durch gesetzliche und verwaltungsrechtliche Maßnahmen die Einbeziehung der verschiedenen Sektoren und die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Sektoren im Interesse der Gesundheit erleichtern; 
· in der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung als wesentliche Kriterien bei der Wahl von Konzepten und Strategien Berücksichtigung finden; 
· Mitgliedstaaten einzeln oder gemeinsam mit anderen Staaten die wissenschaftlichen Erkenntnisse in bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Maßnahmen – aufgeteilt nach einzelnen Sektoren – ausbauen; 
· Regierungen und Parlamente Konzepten, die der Gesundheitsförderung und dem Gesundheitsschutz dienen, eine höhere Priorität einräumen und in allen Sektoren Gesundheits-Audits durchführen; 
· öffentliche Untersuchungen und Anhörungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen wichtiger Vorhaben durchgeführt werden und eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse sichergestellt wird; 
· der Verantwortung des einzelnen und der Allgemeinheit in Bildungs-, Informations- und Forschungsangelegenheiten mehr Bedeutung beigemessen wird, damit sich ein Kompetenz- und Verantwortungsbewußtsein für die Gesundheit entwickeln kann. 

 

Ziel 15: Ein integrierter Gesundheitssektor  

Bis zum Jahr 2010 sollten die Menschen in der Region einen wesentlich besseren Zugang zu einer familienorientierten und gemeindenahen primären Gesundheitsversorgung haben, unterstützt durch ein flexibles und reaktionsschnelles Krankenhaussystem.  

Teilziele: 
15.1 Mindestens 90% aller Länder sollten über umfassende primäre Gesundheitsversorgungsdienste verfügen und durch effiziente und kostengünstige Systeme zur Überweisung von Patienten an spezialisierte und Krankenhausdienste mit entsprechendem Feedback die Kontinuität der Versorgung sicherstellen. 
15.2 In mindestens 90% aller Länder sollten Hausärzte und Pflegekräfte den Kern dieses integrierten primären Gesundheitsversorgungssystems bilden, das auf dem Einsatz multidisziplinärer Teams aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie aus anderen Sektoren basiert und auch die örtliche Bevölkerung mit einbindet. 
15.3 Mindestens 90% aller Länder sollten ein Gesundheitswesen haben, das eine Beteiligung des einzelnen sicher-stellt und Menschen, die andere im häuslichen Umfeld gesundheitlich versorgen, anerkennt und unterstützt. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· unter Einbindung der örtlichen Bevölkerung bedarfsgerechte primäre Gesundheitsversorgungsdienste und -programme geschaffen werden, die den jeweiligen Bedürfnissen und Erwartungen in den Bereichen Gesundheits-förderung, Krankheitsprävention, Versorgung und Rehabilitation entsprechen und Maßnahmen für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen, einschließen; 
· die für die Verwaltung der Gesundheitsdienste Verantwortlichen den Grundsatz beherzigen, daß alles, was auf der primären Ebene zufriedenstellend geleistet werden kann, dort angeboten werden sollte, während Überweisungen an spezialisierte und Krankenhausdienste auf die Fälle beschränkt bleiben sollten, die spezialisierte Fachkompetenzen und Möglichkeiten erfordern; 
· Konzepte entwickelt werden, um den einzelnen in seinem Bemühen zu unterstützen, die eigene Gesundheit zu erhalten und sich soweit möglich gesundheitlich selbst zu versorgen, auch indem Mechanismen geschaffen und Informationen bereitgestellt werden, die dem einzelnen ermöglichen, in gesundheitlichen Angelegenheiten Entscheidungen nach Sachlage zu treffen und am Entscheidungsprozeß aktiv teilzunehmen 

 

Ziel 16: Qualitätsbewußtes Management der Versorgung  

Bis zum Jahr 2010 sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, daß sich das Management in allen Bereichen des Gesundheitswesens – angefangen bei bevölkerungsorientierten Gesundheits-programmen bis hin zur klinischen Versorgung einzelner Patienten – an den Ergebnissen gesundheitlicher Maßnahmen orientiert.  

Teilziele: 
16.1 Die Wirksamkeit zentraler Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollte an den Ergebnissen solcher Maßnahmen gemessen werden, und Entscheidungen über alternative Strategien zur Lösung spezifischer Gesundheitsprobleme sollten zunehmend auf Vergleichen der Ergebnisse gesundheitlicher Maßnahmen mit deren Wirtschaftlichkeit basieren. 
16.2 In allen Mitgliedstaaten sollte landesweit ein Mechanismus zur kontinuierlichen Überwachung und Weiter-entwicklung der Versorgungsqualität in bezug auf mindestens zehn wichtige Krankheitsbilder geschaffen werden, einschließlich einer Messung der gesundheitlichen Folgen, der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und der Patientenzufriedenheit. 
16.3 Die Resultate gesundheitlicher Maßnahmen sollten mindestens bei fünf der oben erwähnten Krankheitsbilder auf eine signifikante Besserung hinweisen, und aus Erhebungen sollte hervorgehen, daß die Patienten mit der Qualität der erhaltenen Leistungen zufriedener sind und daß man ihre Rechte stärker achtet. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· sich alle Gesundheitseinrichtungen sowohl in der Routineversorgung als auch bei der Einführung neuer Verfahren wissenschaftlich fundierter Methoden bedienen, wobei für jede klinische Versorgungsebene die Versorgungsqualitätsindikatoren zu definieren sind und die Überwachung der Versorgungsqualität zu einem festen Bestandteil der Arbeit jeder Versorgungseinheit werden muß; 
· die Mitgliedstaaten Konzepte und Mechanismen entwickeln, die gewährleisten, daß die Rechte der Patienten auch in bezug auf moralische, kulturelle, religiöse und philosophische Werte und Überzeugungen geachtet werden und daß in der Öffentlichkeit eine offene Debatte über die ethischen Aspekte von Gesundheitspolitik und Gesundheitsversorgung gefördert wird; 
· durch Bildungsmaßnahmen und sonstige Aktivitäten Fachkräften in der Gesundheitsversorgung die Motivation und die Kompetenzen vermittelt werden, die notwendig sind, um die jeweils besten Methoden übernehmen zu können, und damit sich jeder für das Ergebnis der eigenen Arbeit verantwortlich fühlt; 
· die Ergebnisse gesundheitlicher Maßnahmen sowie Wirtschaftlichkeitskriterien regelmäßig zur Beurteilung von Verfahren und Praktiken eingesetzt werden; 
· neue und bestehende Technologien, einschließlich Arzneimittel, kontinuierlich in bezug auf Gesundheitsverträglichkeit, Resultate und Wirtschaftlichkeit überwacht und beurteilt werden; 
· ein System zur Dokumentation, Überwachung und Verbesserung der Versorgungsergebnisse geschaffen und Erbringern von Gesundheitsleistungen routinemäßig eine anonymisierte Dokumentation der Ergebnisse zur Verfügung gestellt wird; 
· Informationen über wissenschaftlich fundierte Methoden für Erbringer von Gesundheitsleistungen frei verfügbar sind. 

 

Ziel 17: Finanzierung des Gesundheitswesens und Ressourcenzuweisung  

Bis zum Jahr 2010 sollten alle Mitgliedstaaten auf der Grundlage des chancengleichen Zugangs, der Wirtschaftlichkeit, der Solidarität und der optimalen Qualität belastbare Finanzierungs- und Ressourcenzuweisungsverfahren für Gesundheitsversorgungssysteme entwickeln.  

Teilziele: 
17.1 Die Ausgaben für das Gesundheitswesen sollten angemessen sein und dabei den Gesundheitsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. 
17.2 Die Mittel sollten unter Berücksichtigung von Gesundheitsverträglichkeit, Wirtschaftlichkeitsaspekten und verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen zwischen Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz, Behandlung und Pflege aufgeteilt werden. 
17.3 Die Finanzierungssysteme für die Gesundheitsversorgung sollten eine allgemeine Versorgung, Solidarität und Tragfähigkeit sicherstellen. 
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· die Infrastrukturen im öffentlichen Gesundheitswesen gestärkt werden; 
· Gesundheitsprioritäten mit Hilfe von transparenten Verfahren festgelegt und bestimmten Prioritäten ausrei-chend finanzielle Mittel zugewiesen werden, um so einen optimalen gesundheitlichen Zugewinn zu erzielen; 
· für das Gesundheitswesen bestimmte Mittel gegebenenfalls auch anderen Sektoren sowie privaten und nicht-staatlichen Organisationen zugewiesen werden, um so gemeinsam definierte gesundheitliche Ziele zu erreichen; 
· sich Kostendämpfungsmaßnahmen nicht in erster Linie auf Patienten und Nutzer von Dienstleistungen, sondern auf Gesundheitsversorgungseinrichtungen und -erbringer auswirken; 
· Mechanismen zur Überwachung der Wirkung von Finanzierung und Mittelzuweisung auf die angebotenen Gesundheitsleistungen und den Gesundheitszustand der Bevölkerung geschaffen werden. 

 

Ziel 18: Qualifizierung von Fachkräften für gesundheitliche Aufgaben  

Bis zum Jahr 2010 sollten alle Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, daß sich Fachkräfte im Gesundheitswesen und in anderen Sektoren die zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit erforderlichen Kenntnisse, Einstellungen und Kompetenzen aneignen.  

Teilziele: 
18.1 Die Ausbildung von Gesundheitsfachkräften sollte auf den Grundsätzen der GFA-Politik basieren und die Fachkräfte darauf vorbereiten, hochwertige Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention, Heilung und Rehabilitation zu erbringen, und dabei helfen, zwischen klinischer Praxis und praktischer Public-Health-Arbeit eine Brücke zu schlagen. 
18.2 Es sollten Planungssysteme geschaffen werden, die gewährleisten, daß die Zahl der ausgebildeten Gesund-heitsfachkräften und die Zusammensetzung ihrer Qualifikationen dem gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf im Gesundheitswesen entspricht. 
18.3 Alle Mitgliedstaaten sollten genügend Ausbildungskapazität für gesundheitswissenschaftliche Diplomstudiengänge haben, deren Absolventen imstande sein müssen, im Public-Health-Bereich Führungs- und Managementaufgaben zu übernehmen und in der Praxis zu arbeiten. 
18.4 Auch bei der Ausbildung von Fachkräften in anderen Sektoren sollten die Grundprinzipien der GFA-Politik vermittelt werden, vor allem aber auch das Wissen darüber, wie sie durch ihre Arbeit die Determinanten von Gesundheit beeinflussen können. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· bei allen Ausbildungsmaßnahmen für Gesundheitsfachkräfte die für die Gesundheitsversorgungspraxis erforderlichen Kenntnisse, Einstellungen und Kompetenzen vermittelt werden, einschließlich einer hohen Qualität der gesundheitswissenschaftlichen Praxis und unter Berücksichtigung der für die Umsetzung der GFA-Ziele wichtigen wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Aspekte; 
· an allen Bildungseinrichtungen und Hochschulen, an denen Ärzte, Pflegefachkräfte und sonstige Gesundheitsfachkräfte ausbildet werden, Ausbildungsgänge eingerichtet werden, bei denen der Schwerpunkt auf der hausärztlichen Versorgung liegt; 
· im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätige Fachkräfte in ihrer Ausbildung auf ihre Rolle als Wegbereiter, Mittler und Interessenvertreter für gesundheitliche Belange in allen Sektoren und auf die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Partnern in der Gesellschaft vorbereitet werden; 
· in anderen Sektoren tätigen Fachkräften in ihrer Ausbildung klar gemacht wird, welche Bedeutung und welchen Nutzen ihre Entscheidungen und Handlungen für die Gesundheit der Bevölkerung haben; 
· in Bildungseinrichtungen Systeme geschaffen werden, die ein kontinuierliches Feedback von Erfahrungen aus der Praxis gewährleisten und mit moderner Didaktik und Technik arbeiten. 

 

Ziel 19: Forschung und Wissen zur Förderung der Gesundheit  

Bis zum Jahr 2005 sollten in allen Mitgliedstaaten Gesundheitsforschungs-, Informations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung stehen, die den Erwerb sowie die effektive Nutzung und Verbreitung von Wissen zur Unterstützung der „Gesundheit für alle" fördern.  

Teilziele: 
19.1 Die in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgte Forschungspolitik sollte sich an den Prioritäten der jeweiligen langfristigen GFA-Politik orientieren. 
19.2 In allen Ländern sollten Mechanismen vorhanden sein, die eine wissenschaftlich fundierte Bereitstellung und Entwicklung von Gesundheitsdiensten ermöglichen. 
19.3 Gesundheitsinformationen sollten so aufbereitet werden, daß sie für Politiker, Manager und Fachkräfte im Gesundheitswesen und in anderen Bereichen sowie für die Allgemeinheit nützlich und leicht zugänglich sind. 
19.4 Alle Länder sollten durch Formulierung einer Kommunikationspolitik und einschlägiger Programme im Gesundheitsbereich das GFA-Konzept unterstützen und den Zugang zu diesbezüglichen Informationen erleichtern. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· die Mitgliedstaaten ihre Gesundheitsforschungsstrategien an den GFA-Zielen ausrichten und dabei ein Gleichgewicht zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung wahren; 
· durch Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit die Zahl der Mehrländer-Forschungsprogramme zunimmt und der Austausch von Forschungsergebnissen verstärkt wird; 
· es im öffentlichen Sektor zu einer besseren Kommunikation und stärkeren Kooperation zwischen Wissenschaftsvertretern und Entscheidungsträgern kommt, so daß sich neue Erkenntnisse in der gesundheitlichen Entwicklung niederschlagen; 
· Datenbanken zu gesundheitlichen und gesundheitsbezogenen Themen eingerichtet und gepflegt werden, um so die Überwachung und Beurteilung von Gesundheitskonzepten und -maßnahmen zu erleichtern, die Rechenschaftspflicht für gesundheitliche Entwicklungen zu stärken, den Austausch von Erkenntnissen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern und das Gesundheitsbewußtsein der Menschen zu schärfen; 
· die im Medien- und Kommunikationsbereich vorhandenen Ressourcen und Sachkenntnisse voll genutzt werden, um alle Menschen zu informieren, aufzuklären und von der Bedeutung der Gesundheit für den einzelnen und die Allgemeinheit zu überzeugen und ihnen entsprechende Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. 

 

Ziel 20: Mobilisierung von Partnern für gesundheitliche Belange  

Bis zum Jahr 2005 sollten zur Umsetzung der GFA-Konzepte Allianzen und Partnerschaften gebildet werden, die einzelne und Gruppen sowie Organisationen aus allen Bereichen des öffentlichen und des privaten Sektors und nicht zuletzt die zivile Gesellschaft insgesamt in die Verfolgung gesundheitlicher Belange mit einbinden.  

Teilziele: 
20.1 Der Gesundheitssektor sollte aktiv gesundheitliche Belange fördern und für gesundheitliche Interessen eintreten sowie andere Sektoren dazu ermutigen, sich an sektorübergreifenden Aktivitäten zu beteiligen, gemeinsame Ziele zu verfolgen und die verfügbaren Ressourcen miteinander zu teilen. 
20.2 Auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sollten Strukturen und Prozesse geschaffen werden, die eine harmonische Zusammenarbeit aller Akteure und Sektoren bei der gesundheitlichen Entwicklung erleichtern. 
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· bestehende Partnerschaften zur Förderung gesundheitlicher und sozialer Belange – wie z. B. Stadt-, Schul- und Arbeitsplatz-Verbundprojekte – gestärkt und Möglichkeiten zur Bildung weiterer Partnerschaften untersucht werden; 
· von allen Sektoren und Akteuren im Gesundheitsbereich erkannt und berücksichtigt wird, daß Investitionen im Gesundheitssektor von gegenseitigem Nutzen sind; 
· Mechanismen geschaffen werden, die eine gemeinsame Entwicklung, Umsetzung und Beurteilung von auf den GFA-Prinzipien basierenden Konzepten und Strategien erleichtern (vgl. Ziel 21); 
· Gesundheitsfachkräfte für die Beweggründe von Fachkräften in anderen Sektoren Verständnis haben und bereit sind, sich in Verhandlungen auf Konzepte zu einigen, die für beide Seiten von Nutzen sind; 
· auf allen Ebenen der Bildung von Allianzen und Partnerschaften für gesundheitliche Belange sowie der Befähigung einzelner zum selbstbestimmten Handeln und der Schaffung von Netzwerken die größte Bedeutung beigemessen wird; 
· im Bereich der öffentlichen Gesundheit Beispielhaftes geleistet wird, was auf alle anderen Sektoren motivierend und inspirierend wirkt und es für diese Sektoren leichter macht, sich für gesundheitliche Belange zu engagieren; 
· die internationale Solidarität in bezug auf die gesundheitliche Entwicklung mit Hilfe der bestehenden europäischen Strukturen für zwischenstaatliche Kooperation und Aktionen gestärkt wird. 

 

Ziel 21: Konzepte und Strategien zur „Gesundheit für alle"  

Bis zum Jahr 2010 sollten in allen Mitgliedstaaten – unterstützt durch geeignete institutionelle Infrastrkturen, Managementprozesse und innovative Ideen – auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene GFA-Konzepte formuliert und umgesetzt werden.  

Teilziele: 
21.1 Die auf nationaler Ebene verfolgten GFA-Konzepte sollten motivierend und inspirierend wirken und einen zukunftsgerichteten Rahmen für die Einführung entsprechender Konzepte und Maßnahmen auf regionaler, kommunaler und lokaler Ebene sowie in Schulen, am Arbeitsplatz und zu Hause bilden. 
21.2 Zur Förderung der gesundheitspolitischen Entwicklung auf nationaler und nachgeordneten Ebenen sollten Strukturen und Prozesse geschaffen werden, in denen eine Vielzahl unterschiedlicher Schlüsselpartner aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor Aufgaben im Bereich der Formulierung, Umsetzung, Über-wachung und Beurteilung von Konzepten übernehmen sollten. 
21.3 Auf der Grundlage der GFA-Prinzipien sollten kurz-, mittel- und langfristige Ziele, Indikatoren und Prioritäten sowie die zur Umsetzung erforderlichen Strategien formuliert und die erreichten Fortschritte regelmäßig kontrolliert und evaluiert werden. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn: 
· die GFA-Konzepte auf allen Ebenen von den jeweils höchsten politischen Gremien gebilligt werden; 
· Infrastrukturen und Funktionen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gestärkt und gemäß den Bedürfnissen in diesem Bereich und den auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene geltenden GFA-Wertprinzipien entsprechend modernisiert werden; 
· der Gesundheitszustand und diesbezügliche Trends (vor allem zu Ziel 1 - 9) regelmäßig bewertet, der gesundheitliche Entwicklungsprozeß überwacht und die Auswirkungen von Gesundheitskonzepten auf die Resultate sowie die Bestimmungsfaktoren für die Gesundheit und die Zufriedenheit der Öffentlichkeit evaluiert werden; 
· in den einzelnen Ländern mit den von der WHO entwickelten Verfahren in regelmäßigen Abständen Bevölkerungserhebungen durchgeführt werden; 
· in allen Ländern ein einheitliches und vergleichbares Datenerfassungssystem für die Überwachung der auf dem Weg zur Umsetzung der GFA-Ziele erreichten Fortschritte geschaffen wird, auch indem mehr Anstrengungen zur Straffung der Datensammlung und zur Nutzung einer einheitlicheren Auswahl von Indikatoren gemacht werden, um sicherzustellen, daß die Gesundheitsinformations- und -kommunikationssysteme international koordiniert und harmonisiert werden können; 
· durch die vollständige Mobilisierung von Partnern Konzepte und Strategien formuliert werden. 

 


erstellt: 18.12.1997  -   aktualisiert: 26.11.2004   -   Email zu dieser Seite   -   © Maximilian Rieländer