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Das WHO-Regionalbüro für Europa hat bei seinem Regionalkommittee
vom 14. - 18.09.1998 die in Kooperation mit 51 europäischen Mitgliedsstaaten
entworfene neue Politik GESUNDHEIT21 bzw. „Gesundheit für alle" mit
21 definierten Zielen für das 21. Jahrhundert verabschiedet. Die
Zielerläuterungen stammen aus dem Dokument
EUR/RC48/10 „Gesundheit21 – Die Politik zur ‘Gesundheit für
alle’ für die Europäische Region der WHO - 21 Ziele für
das 21. Jahrhundert", das dem Regionalkommittee zur Verabschiedung
vorlag.
Die 21 Ziele:
Ziel 1: Solidarität für
die Gesundheit in der Europäischen Region
Ziel 2: Gesundheitliche Chancengleichheit
Ziel 3: Ein gesunder Lebensanfang
Ziel 4: Gesundheit junger Menschen
Ziel 5: Altern in Gesundheit
Ziel 6: Verbesserung der psychischen
Gesundheit
Ziel 7: Verringerung übertragbarer
Krankheiten
Ziel 8: Verringerung nicht-übertragbarer
Krankheiten
Ziel 9: Verringerung von auf Gewalteinwirkung
und Unfälle zurückzuführenden Verletzungen
Ziel 10: Eine gesunde und sichere natürliche
Umwelt
Ziel 11: Gesünder leben
Ziel 12: Verringerung der durch Alkohol, Drogen
und Tabak verursachten Schäden
Ziel 13: Settings zur Förderung der Gesundheit
Ziel 14: Multisektorale Verantwortung für
die Gesundheit
Ziel 15: Ein integrierter Gesundheitssektor
Ziel 16: Qualitätsbewußtes Management
der Versorgung
Ziel 17: Finanzierung des Gesundheitswesens und
Ressourcenzuweisung
Ziel 18: Qualifizierung von Fachkräften für
gesundheitliche Aufgaben
Ziel 19: Forschung und Wissen zur Förderung
der Gesundheit
Ziel 20: Mobilisierung von Partnern für gesundheitliche
Belange
Ziel 21: Konzepte und Strategien zur „Gesundheit
für alle"
Ziel 1: Solidarität für die Gesundheit
in der Europäischen Region
Bis zum Jahr 2020 sollte das derzeitige Gefälle im Gesundheitszustand
zwischen den Mitgliedsstaaten der europäischen Region um mindestens
ein Drittel verringert werden.
Teilziele:
1.1 Die Unterschiede in der Lebenserwartung zwischen dem Drittel
der europäischen Länder mit der höchsten und dem Drittel
der Länder mit der niedrigsten Lebenserwartung sollten um mindestens
30% verringert werden.
1.2 Durch raschere Verbesserung der Situation in den benachteiligten
Ländern sollten die Variationsbreite bei den Werten für wichtige
Indikatoren von Morbidität, Behinderungen und Mortalität unter
Ländergruppen reduziert werden.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· alle Länder durch internationale Solidarität, gegenseitige
Unterstützung und gemeinsame Nutzung bzw. den Austausch von Ressourcen,
Wissen, Informationen und Erfahrungen sowie Ansätzen, die für
die Zukunft Europas von wesentlicher Bedeutung sind, zur Reduzierung des
gesundheitlichen Gefälles beitragen;
· alle Länder einen umfassenden Entwicklungsplan erarbeiten,
der in direktem Zusammenhang mit ihrer Politik zur „Gesundheit für
alle" und der gemeinsamen Gesundheitsvision für Europa steht;
· die externe Unterstützung durch Länder, Gremien
und Organisationen koordiniert wird und für die von dem Empfängerland
erstellten Gesundheits- und Entwicklungspläne von direkter Relevanz
ist;
· internationale Institutionen und Finanzierungsorganisationen,
zusammen mit der WHO, ihre Maßnahmen im Gesundheitsbereich und in
verwandten Bereichen koordinieren, um den Umfang, die Synergie und Effizienz
ihrer Unterstützung für die hilfsbedürftigsten Länder
in der Region zu vergrößern;
· alle Länder sicherstellen, daß ihre Sozial-, Wirtschafts-,
Umwelt- und Handelspolitik die Gesundheit in anderen Ländern in keiner
Weise beeinträchtigt und daß sie so weit wie möglich zur
Entwicklung benachteiligter Länder beitragen.
Ziel 2: Gesundheitliche Chancengleichheit
Bis zum Jahr 2020 sollte das Gesundheitsgefälle zwischen sozioökonomischen
Gruppen innerhalb der Länder durch eine wesentliche Verbesserung der
Gesundheit von benachteiligten Gruppen in allen Mitgliedsstaaten um mindestens
ein Viertel verringert werden.
Teilziele:
2.1 Das Gefälle in der Lebenserwartung zwischen sozioökonomischen
Gruppen sollte um mindestens 25% reduziert werden.
2.2 Die Werte für die wichtigsten Indikatoren von
Morbidität, Behinderungen und Mortalität sollten sich auf dem
sozioökonomischen Gefälle gleichmäßiger verteilen.
2.3 Sozioökonomische Bedingungen, die die Gesundheit
beeinträchtigen, vor allem Unterschiede im Einkommen, im Bildungsstand
und im Zugang zum Arbeitsmarkt, sollten wesentlich verbessert werden.
2.4 Der Anteil der in Armut lebenden Bevölkerung sollte
erheblich verringert werden.
2.5 Personen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund ihrer
gesundheitlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Si-tuation sollten vor
gesellschaftlicher Ausgrenzung geschützt werden und ungehinderten
Zugang zu bedarfsgerechter Versorgung erhalten.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· die Politik in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Chancengleichheit
beurteilt wird, geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigt
und den im Hinblick auf Einkommen, Dienste und soziale Sicherheit benachteiligten
Gruppen höhere Priorität beimißt;
· durch politische – einschließlich steuerpolitischer
– Maßnahmen sichergestellt wird, daß der Zugang zu Bildung
und anderen gesellschaftlichen Gütern nicht vom Einkommen abhängt;
· Politik und Gesetzgebung darauf abzielen, die Bestimmungen
der Vereinten Nationen über Menschenrechte, einschließlich der
Rechte von Frauen und Kindern, und spezifische Vereinbarungen und Regelungen
zu den Rechten von Behinderten, Migranten und Flüchtlingen umzusetzen;
· alle Sektoren der Gesellschaft ihren Teil der Verantwortung
für den Abbau sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheiten und für
die Minderung der entsprechenden gesundheitlichen Folgen übernehmen;
· öffentliche, private und freiwillige Ressourcen zur Verfügung
stehen, um den sozialen und gesundheitlichen Erfordernissen der am meisten
gefährdeten Gruppen der Gesellschaft zu entsprechen und allen, die
dies benötigen, Zugang zu bedarfsgerechter, akzeptabler und nachhaltiger
Versorgung zu verschaffen;
· die Mitgliedstaaten ihre Gesundheitsinformationssysteme verbessern
und harmonisieren, um wichtige sozioökonomische Variablen zu erfassen
und deren Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand zu analysieren.
Ziel 3: Ein gesunder Lebensanfang
Bis zum Jahr 2020 sollten sich alle Neugeborenen, Säuglinge
und Kinder im Vorschulalter in der Region einer besseren Gesundheit erfreuen,
damit sie gesund ihr Leben beginnen können.
Teilziele:
3.1 Alle Mitgliedstaaten sollten für einen besseren Zugang
zu bedarfsgerechten reproduktionsmedizinischen Diensten sowie zu einer
Schwangerschaftsvorsorge und -fürsorge und einer Gesundheitsversorgung
für Kinder sorgen.
3.2 In keinem Land sollte die Säuglingssterblichkeitsrate
über 20 pro 1000 Lebendgeburten liegen; Länder mit Sterblichkeitsraten
unter 20 sollten sich bemühen, die Rate auf 10 oder weniger zu reduzieren.
3.3 In Ländern, in denen die Säuglingssterblichkeitsrate
unter 10 pro 1000 Lebendgeburten liegt, sollte der An-teil der Neugeborenen,
die ohne angeborene Krankheiten oder Behinderungen zur Welt kommen, erhöht
werden.
3.4 Bei Kindern unter 5 Jahren sollten Mortalität
und Behinderungen infolge von Unfällen und Gewalteinwir-kung um mindestens
50% reduziert werden.
3.5 Der Anteil der Kinder, die mit einem Geburtsgewicht
von weniger als 2500g zur Welt kommen, sollte um mindestens 20% gesenkt
werden, und die bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern
sollten signifikant verringert werden.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· die Mitgliedstaaten in das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen
von Eltern und Familien investieren und Konzepte umsetzen, die ein stützendes
familiäres Umfeld schaffen, in dem Kinder erwünscht sind und
gute Voraussetzungen für Elternschaft bestehen, um allen Kindern einen
gesunden Lebensanfang zu sichern;
· die Mitgliedstaaten eine umfassende Politik verfolgen und
auf lokaler Ebene gemeindenahe Programme vorsehen, um bedarfsgerechte Dienste
für Familienplanung und reproduktive Gesundheit sicherzustellen;
· der Gesundheit von Frauen in der nationalen und kommunalen
Politik hohe Priorität beigemessen wird;
· integrierte primäre Gesundheitsversorgungsdienste folgendes
umfassen: eine breite Palette von Familienplanungsdiensten, eine auf unentbehrlichen
Technologien basierende Perinatalversorgung, Gesundheitsförderung
für Kinder, Prävention von Kinderkrankheiten – u. a. Immunisierung
von mindestens 95% der Säuglinge und Kleinkinder – sowie die bedarfsgerechte
Behandlung kranker Kinder;
· die Politik, das soziale Umfeld und das Gesundheitswesen Maßnahmen
zur Stillförderung anregen und unter-stützen, so daß mindestens
60% der Neugeborenen wenigstens in den ersten sechs Lebensmonaten gestillt
werden;
· durch gesetzgeberische Instrumente unterstützte gemeindenahe
Maßnahmen darauf abzielen, die Zahl der mißbrauchten, mißhandelten,
verlassenen oder marginalisierten Kinder drastisch zu verringern;
· Eltern die Mittel und Befähigung haben, ihre Kinder in
einem sozialen Umfeld, das die Rechte des Kindes schützt, aufzuziehen
und zu umsorgen;
· die Kommunalbehörden Familien unterstützen, indem
sie für eine sichere, fürsorgliche Umwelt und gesundheitsfördernde
Einrichtungen zur Betreuung von Kindern sorgen;
· die mit Fragen der Erziehung, Gesundheit und des Gemeinwohls
befaßten Sektoren zusammenarbeiten, um die Entwicklung von Säuglingen
und Kleinkindern in Zeiten familiärer Krisen zu unterstützen;
· Bemühungen unternommen werden, um die Öffentlichkeit
über Entwicklungen in der Gentechnik, die dadurch gebotenen Möglichkeiten
und die jeweiligen ethischen Implikationen zu informieren.
Ziel 4: Gesundheit junger Menschen
Bis zum Jahr 2020 sollten sich junge Menschen (bis zum
Alter von 18 Jahren) in der Region einer besseren Gesundheit erfreuen
und besser in der Lage sein, ihre Rolle in der Gesellschaft zu übernehmen.
Teilziele:
4.1 Kindern und Jugendlichen sollten bessere ‘Lebensfertigkeiten’
und die Fähigkeit vermittelt werden, sich für eine gesunde Lebensweise
zu entscheiden.
4.2 Mortalität und Behinderungen aufgrund von Gewalteinwirkung
und Unfällen (vgl. Ziel 9) sollten bei jungen Menschen mindestens
um 50% reduziert werden.
4.3 Der Anteil junger Menschen, die einer gesundheitsschädigenden
Lebensweise frönen (vgl. Ziel 12), indem sie Drogen, Tabak und Alkohol
konsumieren, sollte erheblich verringert werden.
4.4 Die Häufigkeit von Schwangerschaften bei Minderjährigen
sollte mindestens um ein Drittel reduziert werden.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen und Strukturen
schaffen, um Kinder, die schwachen Mitglieder der Gesellschaft, wie im
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes
ausgeführt, zu schützen;
· die Politik die Schaffung eines stützenden und sicheren
natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Umfelds erleichtert und
damit die gesunde Entscheidung zur leichten Entscheidung macht;
· alle politischen Entscheidungen, die den öffentlichen
Sektor betreffen, überprüft werden, um ihre Auswirkung auf die
Gesundheit von Kindern und Heranwachsenden, deren Familien und Betreuer
abzuschätzen;
· die Bildungs- und Beschäftigungspolitik den Zugang junger
Menschen zu einem optimalen Bildungsniveau sowie zum Arbeitsmarkt erleichtert;
· das Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen zusammenarbeiten,
um den Ursachen für ein schlechtes Selbstbild unter jungen Menschen
entgegenzuwirken, um die Kompetenz junger Menschen, streßreiche Lebensereignisse
zu bewältigen und soziale Beziehungen aufzubauen und auf-rechtzuerhalten,
zu stärken, auf ihre psychosozialen Erfordernisse einzugehen und marginalisierte
junge Menschen erreichen zu können;
· die Mitgliedstaaten den Zugang zu Maßnahmen sicherstellen,
durch die nicht geplante Elternschaften vermieden werden können, was
die Aufklärung und Unterstützung junger Menschen einschließt;
· relevante Forschungs- und Evaluationsinstrumente angewendet
werden, um regelmäßig den Gesundheitszustand von Kindern und
Heranwachsenden, einschließlich ihrer emotionalen Gesundheit, zu
beurteilen.
Ziel 5: Altern in Gesundheit
Bis zum Jahr 2020 sollte Menschen im Alter von über 65 Jahren
die Möglichkeit geboten werden, ihr Gesundheitspotential voll auszuschöpfen
und eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu spielen.
Teilziele:
5.1 Die Lebenserwartung von Menschen im Alter von 65 Jahren –
mit und ohne Behinderungen – sollte mindestens um 20% steigen.
5.2 Der Anteil der Menschen, die im Alter von 80 Jahren
in einem häuslichen Umfeld leben und so gesund sind, daß sie
ihre Unabhängigkeit, ihre Selbstachtung und ihren Platz in der Gesellschaft
bewahren können, sollte mindestens um 50% steigen.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· die Politik, u. a. in bezug auf die Wohnverhältnisse,
das Einkommen und sonstige Maßnahmen, die die Selbständigkeit
und soziale Produktivität der Menschen verstärken, die Bedürfnisse
und Ansichten älterer Menschen voll berücksichtigt;
· die Gesundheitspolitik durch Gesundheitsförderung und
Gesundheitsschutz in frühen Lebensjahren die Voraus-setzungen für
ein Altern in Gesundheit schafft;
· Gesundheits- und Sozialdienste auf kommunaler Ebene die älteren
Menschen bei alltäglichen Handlungen entsprechend ihren Bedürfnissen
und Vorstellungen unterstützen, ihnen entgegenkommen (sie in ihrem
Zuhause aufsuchen) und ihnen helfen, aktiver zu sein und sich selbst zu
helfen;
· jede Gemeinde Programme aufstellt, um die für Senioren
vorhandenen Dienste zu koordinieren, zu überprüfen und zu evaluieren
und sicherzustellen, daß für diese Aufgabe ausreichende Ressourcen
zur Verfügung stehen;
· die Politik es alten Menschen ermöglicht, die ihnen verbleibenden
Fähigkeiten zu nutzen und ihnen Zugang zu bedarfsgerechter Versorgung,
aufsuchenden Diensten, Hilfsmitteln und sozialer Unterstützung bietet.
Ziel 6: Verbesserung der psychischen Gesundheit
Bis zum Jahr 2020 sollte sich die psychische Gesundheit der Bevölkerung
verbessern, und für Personen mit psychischen Problemen sollten bessere
umfassende Dienste verfügbar und zugänglich sein.
Teilziele:
6.1 Die Prävalenz und die gesundheitsschädigenden Auswirkungen
von psychischen Problemen sollten sich erheblich verringern, und die Bevölkerung
sollte besser befähigt werden, streßreiche Lebensereignisse
zu bewältigen.
6.2 Die Suizidraten sollten um mindestens ein Drittel zurückgehen,
wobei die signifikantesten Verringerungen in den Ländern und Bevölkerungsgruppen
mit derzeit hohen Suizidraten erreicht werden sollten.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· der Förderung und dem Schutz der psychischen Gesundheit
während des gesamten Lebens mehr Beachtung gewidmet wird, insbesondere
in den sozial und wirtschaftlich benachteiligten Gruppen;
· das Lebens- und Arbeitsumfeld so gestaltet wird, daß
es dazu beiträgt, der Bevölkerung in allen Altersgruppen ein
Zusammengehörigkeitsgefühl zu vermitteln, soziale Beziehungen
aufzubauen und aufrechtzuerhalten und Streßsituationen zu bewältigen;
· die Gesundheits- und sonstigen Fürsorgeberufe in bezug
auf die Früherkennung von psychischen Gesundheitsproblemen und geeignete
Interventionen geschult werden;
· Dienste für Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen
eine gute Betreuung mit einem angemessenen Mix von gemeindenahen und krankenhauszentrierten
Diensten bieten und dabei der Krisenintervention sowie Minderheiten und
benachteiligten Gruppen besondere Beachtung widmen;
· die Menschenrechte respektiert werden und für Personen
mit psychischen Gesundheitsproblemen, insbesondere Personen mit chronischen
Störungen, die Lebensqualität verbessert wird.
Ziel 7: Verringerung übertragbarer Krankheiten
Bis zum Jahr 2020 sollten die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
aufgrund übertragbarer Krankheiten durch systematisch angewendete
Programme zur Ausrottung oder Bekämpfung bestimmter Infektionskrankheiten,
die für die öffentliche Gesundheit Bedeutung haben, erheblich
verringert werden.
Teilziele zur Eliminierung von Krankheiten
7.1 Bis 2000 oder sogar früher sollte der Poliomyelitis-Übertragung
in der Region Einhalt geboten werden und bis 2003 oder sogar früher
sollte die Eliminierung der Krankheit in jedem Land zertifiziert werden
können.
7.2 Bis 2005 oder sogar früher sollte in der Region
Neugeborenen-Tetanus eliminiert werden.
7.3 Bis 2007 oder sogar früher sollten einheimische
Masern in der Region eliminiert werden und bis 2010 sollte die Eliminierung
der Krankheit in jedem Land zertifiziert werden können.
Teilziele zur Krankheitsbekämpfung
7.4 Bis 2010 oder sogar früher sollten alle Länder
folgendes erreicht haben:
· eine Diphtherie-Inzidenz von weniger als 0,1 pro 100 000 Einwohner;
· eine Reduzierung der Zahl neuer Hepatitis B-Virusträger
um mindestens 80% durch Einführung der Hepatitis B-Impfung als Standardimpfung
für Kinder;
· in bezug auf Mumps, Pertussis und invasive Erkrankungen durch
Haemophilus influenzae Typ B eine Inzidenz von weniger als 1 pro 100 000
Einwohner;
· in bezug auf kongenitale Syphilis eine Inzidenz von weniger
als 0,01 pro 1000 Lebendgeburten;
· in bezug auf kongenitale Röteln eine Inzidenz von weniger
als 0,01 pro 1000 Lebendgeburten;
7.5 Bis 2015 oder sogar früher
· sollte in jedem Land die Malariainzidenz auf weniger als 5
Fälle pro 100 000 Einwohner reduziert werden, und in der Region sollte
es keine Todesfälle infolge einheimischer Malaria mehr geben;
· sollten in jedem Land die Inzidenz, Sterblichkeit und die
negativen Folgen von HIV-Infektionen und Aids, anderen sexuell übertragbaren
Krankheiten, Tuberkulose und akuten Atemwegsinfektionen sowie Durchfallerkrankungen
bei Kindern nachhaltig und kontinuierlich zurückgehen.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· das öffentliche Gesundheitswesen die vorstehend genannten
Krankheiten mit effizienten laborgestützten Überwachungsmethoden
laufend überwacht und neue Krankheiten sowie Veränderungen der
Antibiotika-Resistenzen unverzüglich erkennt;
· bei den durch Impfung verhütbaren Krankheiten, deren
Eliminierung oder Bekämpfung zu den Zielsetzungen gehört, ein
95%iger Impferfassungsgrad in den betreffenden Bevölkerungsgruppen
erreicht wird;
· eine generelle Röteln-Impfung im Kindesalter eingeführt
wird und wenn je nach den örtlichen Verhältnissen Impfstrategien
gegen Hepatitis B sowie Impfprogramme gegen Haemophilus influenzae Typ
B und Mumps, einschließlich der Anwendung von Kombinationsimpfstoffen,
durchgeführt werden;
· integrierte, auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtete Programme
zur Information, Prävention und Therapie von HIV/Aids und sexuell
übertragbaren Krankheiten unter spezieller Berücksichtigung von
Drogenkon-sumenten und anderen besonders gefährdeten Gruppen erstellt
werden;
· international abgestimmte Strategien zur Krankheitsprävention
und -bekämpfung, beispielsweise in bezug auf Tuberkulose, akute Atemwegsinfektionen
und Durchfallerkrankungen, durchgeführt werden;
· in allen Ländern Bemühungen unternommen werden,
um die Malariaüberwachung und Maßnahmen zur Verhütung der
Krankheitsübertragung, zur Fallerkennung und Therapie zu verstärken;
· Kooperationspartner auf nationaler und internationaler Ebene,
u. a. Netzwerke von Public-Health-Instituten und WHO-Kooperationszentren,
einen raschen Informationsaustausch ermöglichen, um gegen Epidemien
vorzugehen und Orientierungshilfen in bezug auf Konzepte, internationale
Zusammenarbeit und Gesundheitsempfehlungen für Reisende zu bieten;
· klar definierte nationale und internationale Strategien zur
Krankheitseliminierung und -bekämpfung entwickelt und durch sektorübergreifende
Handlungsansätze sowie ein gut organisiertes öffentliches Gesundheitswesen
umgesetzt werden.
Ziel 8: Verringerung nicht-übertragbarer
Krankheiten
Bis zum Jahr 2020 sollten in der gesamten Region Morbidität,
Behinderungen und vorzeitige Todesfälle infolge der wichtigsten chronischen
Krankheiten auf den tiefstmöglichen Stand zurückgehen.
Teilziele:
8.1 Die Mortalität infolge von Herz-Kreislauf-Krankheiten
in der Altersgruppe unter 65 Jahre sollte im Durchschnitt um mindestens
40%, vor allem in Ländern mit derzeit hohen Mortalitätsraten,
zurückgehen.
8.2 Die Mortalität infolge von Krebserkrankungen jeglicher
Art bei den unter 65jährigen sollte im Durchschnitt um mindestens
15% zurückgehen, die Lungenkrebssterblichkeit um 25%.
8.3 Die Häufigkeit von Diabetesfolgen, wie Amputationen,
Blindheit, Nierenversagen, Schwangerschaftskompli-kationen und andere ernste
Gesundheitsstörungen, sollte um ein Drittel reduziert werden.
8.4 Morbidität, Behinderungen und Todesfälle infolge
von chronischen Atemwegserkrankungen, Muskel-, Skelettstörungen und
anderen prävalenten chronischen Zuständen sollten nachhaltig
und kontinuierlich zurückgehen.
8.5 Mindestens 80% der Kinder unter fünf Jahren sollten
kariesfrei sein und Zwölfjährige sollten im Durchschnitt höchstens
1,5 kariöse, extrahierte oder gefüllte Zähne aufweisen.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· in allen Mitgliedstaaten, unter voller Einbeziehung der Bevölkerung,
eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik verfolgt wird, mit Schwerpunkt
auf der Umsetzung der Prinzipien und Strategien für Gesundheitsförderung
und Krankheitsprävention;
· die Prävention und Bekämpfung von allgemeinen Risikofaktoren
für nichtübertragbare Krankheiten zum integralen Bestandteil
des Gesellschaftslebens werden und wenn sich alle Länder und relevanten
internationalen Organisationen einer starken europaweiten Bewegung für
gesunde Lebensweisen anschließen;
· umfassendes Krankheitsmanagement sichergestellt wird, mit
Schwerpunkt auf den gesundheitlichen Ergebnissen und der Verbesserung der
Versorgungsqualität, unter Beachtung der Rechte und Wünsche des
Patienten;
· die Mitgliedstaaten Strategien für Mundgesundheit, einschließlich
Kariesverhütung, entwickeln und umsetzen.
Ziel 9: Verringerung von auf Gewalteinwirkung
und Unfälle zurückzuführenden Verletzungen
Bis zum Jahr 2020 sollte es Einen signifikanten und nachhaltigen
Rückgang der Verletzungen, Behinderungen und Todesfälle infolge
von Unfällen und Gewalt in der Region geben.
Teilziele:
9.1 Die Mortalität und Behinderungen infolge von Straßenverkehrsunfällen
sollten um mindestens 30% zurückgehen.
9.2 Die Mortalität und Behinderungen infolge von Arbeitsunfällen,
Unfällen im Haus sowie beim Sport und bei Freizeitbeschäftigungen
sollten um mindestens 50% zurückgehen, vor allem in Ländern mit
einer derzeit hohen Rate tödlicher Unfälle.
9.3 Die Inzidenz von und die Mortalität aufgrund von
häuslicher, geschlechtsspezifischer und organisierter Gewalt und damit
verbundene Gesundheitsfolgen sollten um mindestens 25% zurückgehen.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· in der Politik Fragen des sozialen Zusammenhalts und der Sicherheit
im Lebens- und Arbeitsumfeld höhere Priorität erhalten und die
wichtigsten Determinanten von Gewalt und Unfällen – mit besonderem
Augenmerk auf dem Alkoholkonsum – angesprochen werden;
· alle Sektoren bei Maßnahmen zur Prävention von
Unfällen und Gewalt möglichst weitgehend zusammenarbeiten und
Beistand zur Bewältigung der Folgen und Kosten für die Opfer,
deren Familienangehörige und die Gesellschaft leisten;
· für alle von Gewalt betroffenen Personen bedarfsgerechte
und geschlechtsspezifische Hilfs-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen
zugänglich sind;
· die Länder Forschungsvorhaben über Formen, Determinanten
und Folgen von Gewalt und Unfällen durch-führen und sich daran
beteiligen, die Häufigkeit von Gewalt und Unfällen analysieren
und Pläne für Verhü-tungsmaßnahmen machen;
· die Länder klare Konzepte und Leitlinien in bezug auf
die Verkehrssicherheit erstellen und in den Unterrichts-plänen der
Schulen Aufklärung über Verkehrssicherheit vorsehen.
Ziel 10: Eine gesunde und sichere natürliche
Umwelt
Bis zum Jahr 2015 sollte die Bevölkerung der Region in einer
mehr Sicherheit bietenden natürlichen Umwelt leben, in der die Exposition
gegenüber Gesundheitsgefährdenden Schadstoffen die international
vereinbarten Standards nicht übersteigt.
Teilziele:
10.1 Die Exposition der Bevölkerung gegenüber gesundheitsgefährdenden
physikalischen, mikrobiellen und che-mischen Schadstoffen im Wasser, in
der Luft, im Abfall und Boden sollte wesentlich verringert werden, entsprechend
den in nationalen Aktionsplänen für Umwelt und Gesundheit vorgesehenen
Zeitplänen und Verringerungsraten.
10.2 Die Bevölkerung sollte universellen Zugang zu Trinkwasser
in ausreichender Menge und von einwandfreier Qualität haben.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· nationale, regionale und lokale Aktionspläne zur Prävention
und Verringerung umweltbedingter Gesundheitsrisiken entwickelt und umgesetzt
werden und geeignete rechtliche und wirtschaftliche Instrumente eingesetzt
werden, um den Konsum zu drosseln und den Müllanfall und die Umweltverschmutzung
zu reduzieren;
· die Luftgüte in städtischen Ballungsgebieten durch
Eindämmung der von der Industrie, dem Verkehr und den Haushalten ausgehenden
Umweltverschmutzung so weit verbessert wird, daß sie den WHO-Luftgüteleitlinien
entspricht;
· Maßnahmen getroffen werden, um die Versorgung aller
Haushalte mit Trinkwasser, das den WHO-Leitlinien für Wassergüte
entspricht, sicherzustellen und wenn die globalen Wassermanagementpraktiken,
u. a. Überwachung der Gewässerverschmutzung, verstärkt werden;
· geeignete Abwassermanagementsysteme vorgesehen werden, u.
a. zur Sammlung, Behandlung und Endbeseitigung aller Abwässer;
· die Abfallerzeuger Systeme vorsehen, die eine geordnete Abfallsammlung
und -behandlung sicherstellen, u. a. durch Konzepte und Strukturen zur
Wiederverwertung von Abfällen und Minimierung des Abfallaufkommens;
· Katastrophen- und Kapazitätspläne für alle
Kernkraftwerke entwickelt und Sicherheitsstandards unter Anwendung der
jeweils besten Technologien durchgeführt werden;
· internationale Übereinkommen wie z. B. die Konventionen
über grenzüberschreitende Gewässer, biologische Vielfalt,
Klimaveränderungen, weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung
und den Schutz der Ozonschicht umgesetzt werden;
· adäquate Kapazitäten zur Überwachung von umweltbedingten
Gesundheitsgefahren aufgebaut werden und wenn in bezug auf die Umweltverschmutzung
und gesundheitlichen Auswirkungen regelmäßig Daten gesammelt,
Monitoringtätigkeiten durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse
uneingeschränkt bekanntgemacht werden;
· die Öffentlichkeit stärker für Fragen der nachhaltigen
Entwicklung und des Umweltschutzes sensibilisiert wird.
Ziel 11: Gesünder leben
Bis zum Jahr 2015 sollten sich die Menschen in allen Gesellschaftsschichten
für gesündere Lebensgewohnheiten entschieden haben.
(vgl. Ziel 6 bezüglich ‘Streßvermeidung’)
Teilziele:
11.1 Das Gesundheitsbewußtsein sollte beispielsweise in bezug
auf die Ernährung, körperliche Betätigung und Sexualität
erheblich zunehmen.
11.2 Die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von und der Zugang
zu hygienisch einwandfreien und gesunden Nahrungsmitteln sollten beträchtlich
verbessert werden.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· die Politik der Gesundheit zentrale Bedeutung für die
menschliche Entwicklung beimißt und die Entscheidung für eine
gesunde Lebensweise erleichtert;
· die Bevölkerung befähigt wird, ihr Potential zu
entfalten und zu nutzen, um ein aus sozialer, wirtschaftlicher und geistiger
Sicht erfülltes Leben zu führen;
· die Prinzipien der Lebensmittelhygiene in der gesamten Nahrungskette
– von der Produktion bis zum Verzehr – Anwendung finden und alle Sektoren
Verantwortung für die Anwendung dieser Prinzipien übernehmen;
· Verordnungen zur Reduzierung der mikrobiellen und chemischen
Kontamination von Lebensmitteln umgesetzt und internationale Standards
in der Tierhaltung und Lebensmittelhygiene angewendet werden;
· die Ernährung ausgewogener wird und Vitamin- und Mineralmängel
(z. B. Vitamin A-Mangel und Eisenmangel) beseitigt werden, und zwar durch
bessere Verfügbarkeit und verstärkten Verzehr von Vollkorngetreide,
Hülsenfrüchten, Gemüse und Obst sowie durch Einschränkung
des Konsums
· stark fetthaltiger Nahrungsmittel;
· Jodmangelstörungen 21 in allen Ländern als ein Problem
der öffentlichen Gesundheit angesehen und durch Umsetzung von Strategien
zur generellen Jodierung von Speisesalz beseitigt werden;
· steuerpolitische, agrarpolitische und handelspolitische Konzepte,
die zu gesünderer Ernährung anregen, umgesetzt werden;
· die Verkehrspolitik, Stadtplanung und Siedlungspolitik der
Erholung und verstärkten körperlichen Betätigung mehr Beachtung
schenkt;
· alle Teile der Bevölkerung über sichere Sexualpraktiken
aufgeklärt sind;
· effiziente Infrastrukturen und Ressourcen vorgesehen werden,
um das vorhandene Wissen über gesundheitliche Belange durch angemessene
Aufklärung und Information breiter bekanntzumachen.
Ziel 12: Verringerung der durch Alkohol, Drogen
und Tabak verursachten Schäden
Bis zum Jahr 2015 sollten in allen Mitgliedstaaten die auf den Konsum
von suchterzeugenden Sunstanzen wie Tabak, Alkohol und psychotropen Substanzen
zurückzuführenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen signifikant
reduziert werden.
Teilziele:
12.1 In allen Ländern sollte der Anteil der Nichtraucher mindestens
80% in der Altersgruppe über 15 Jahre und in der Altersgruppe unter
15 Jahre nahezu 100% betragen;
12.2 In allen Ländern sollte der Pro-Kopf-Alkoholkonsum nicht
zunehmen bzw. 6 Liter pro Jahr nicht übersteigen, und er sollte in
der Altersgruppe unter 15 Jahre nahezu Null betragen.
12.3 In allen Ländern sollten der Konsum illegaler psychotroper
Substanzen um mindestens 25% und die darauf zurückzuführenden
Todesfälle um mindestens 50% zurückgehen.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· mit Aufklärungs- und Interventionsstrategien angestrebt
wird, die Lebensfertigkeiten und das psychosoziale Wohlbefinden der Bevölkerung
zu verbessern und den Menschen zu helfen, belastende Lebenssituationen
zu bewältigen und eine gesundheitsbewußte Wahl zu treffen;
· Regelungen zur Einschränkung des Passivrauchens und zur
Verringerung von Alkoholvergiftungen, einschließlich des Fahrens
unter Alkoholeinfluß, durchgesetzt werden;
· Risikominderungsstrategien umgesetzt werden, um die auf den
Suchtmittelgebrauch zurückzuführenden Schäden zu reduzieren;
· international abgestimmte Übereinkommen über illegale
Drogen umgesetzt werden und wenn ein international abgestimmtes Übereinkommen
über Tabakprodukte erarbeitet wird;
· steuerpolitische Konzepte und Regelwerke zur Einschränkung
der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit (insbesondere für junge
Menschen) und des Marketing von Tabak- und Alkoholerzeugnissen vorgesehen
werden und jegliche Tabakwerbung in allen Ländern verboten wird;
· mit Hilfe von Kommunikationsstrategien versucht wird, öffentliche
Unterstützung zur Reduzierung der Schäden durch Suchtstoffe zu
erhalten.
Ziel 13: Settings zur Förderung der Gesundheit
Bis zum Jahr 2015 sollten die Menschen in der Region bessere Möglichkeiten
haben, zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz und in ihrer Gemeinde in
einem gesunden natürlichen und sozialen Umfeld zu leben.
Teilziele:
13.1 Sicherheit und Qualität des häuslichen Umfelds sollten
durch eine Verbesserung der Fähigkeiten des einzelnen und der Familie
zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit erhöht werden; ferner
sollten die vom häuslichen Umfeld ausgehenden Gesundheitsgefahren
reduziert werden.
13.2 Menschen mit Behinderungen sollten wesentlich bessere Zugangsmöglichkeiten
zum häuslichen, beruflichen, öffentlichen und gesellschaftlichen
Leben geboten werden.
13.3 Unfälle im Haus und bei der Arbeit sollten auf das in Ziel
10 angegebene Niveau reduziert werden.
13.4 Mindestens 50% aller Kinder sollte die Möglichkeit geboten
werden, einen gesundheitsfördernden Kindergarten zu besuchen, und
95% sollte es möglich sein, eine gesundheitsfördernde Schule
zu besuchen. (Zu einer gesundheitsfördernden Schule gehören die
Aufnahme des Fachs „Gesundheitserziehung" in den Lehrplan sowie entsprechende
Maßnahmen des Gesundheitsdienstes der Schule. Seit 1992 unterstützt
die WHO gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europarat
ein Netzwerk gesundheits-fördernder Schulen.)
13.5 Mindestens 50% aller Städte, städtischen Ballungsgebiete
und Gemeinden sollten sich aktiv an einem Netz-werk gesunder Städte
bzw. Gemeinden beteiligen.
13.6 Mindestens 10% aller mittleren und großen Unternehmen sollten
sich zur Umsetzung der Prinzipien eines gesunden Unternehmens verpflichten.
(Zu den Prinzipien eines gesunden Unternehmens gehören die Schaffung
eines sicheren Arbeitsumfelds, die Entwicklung gesunder Arbeitsverfahren,
Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Bekämpfung
psychosozialer Risikofaktoren am Arbeitsplatz, die Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit
der vom Unternehmen vertriebenen Produkte sowie Beiträge zur Förderung
der Gesundheit und des sozialen Wohlbefindens der Menschen in der jeweiligen
Gemeinde.)
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn
· Mechanismen geschaffen werden, die es den Menschen ermöglichen,
die Gestaltung und Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen mit
zu beeinflussen und aktiv zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens
in ihrer Gemeinde beizutragen;
· gesellschaftliche Organisationen bei der Steigerung des sozialen
Zusammenhalts und der Verbesserung des Zugangs zu gesellschaftlichen Mitteln
zur Bewältigung von Problemen eine entscheidende Rolle spielen;
· in bezug auf Trinkwasserversorgung, Abwasseraufbereitung und
-entsorgung, Bauvorschriften und Schutz vor Risiken im eigenen Heim und
in der Stadt eine effektive Infrastruktur für den umweltbezogenen
Gesundheitsschutz zur Verfügung steht;
· alle beteiligten Bereiche die Einbeziehung gesundheitsbezogener
Themen in ein umfassendes Konzept unterstützen, durch das die Schulen
in die Lage versetzt werden, die physische, soziale und emotionale Gesundheit
von Schülern, Lehrkräften, Familienangehörigen und der Bevölkerung
insgesamt zu fördern;
· die Schaffung gesünderer Städte unter der Beteiligung
von Partnern aus dem Bereich der Gesundheit, der Umwelt, der Wirtschaft,
der Ökologie, der Bildung, der Städteplanung und der kommunalen
Selbstverwaltung gefördert und unterstützt wird.
Ziel 14: Multisektorale Verantwortung für die
Gesundheit
Bis zum Jahr 2020 sollten alle Sektoren ihre Verantwortung für
gesundheitliche Belange anerkennen und akzeptieren.
Teilziele:
14.1 Entscheidungsträger in allen Sektoren sollten bedenken, welchen
Nutzen Gesundheitsinvestitionen in ihrem jeweiligen Sektor erbringen können,
und ihre Politik und diesbezügliche Maßnahmen dementsprechend
ausrichten.
14.2 Die Mitgliedstaaten sollten Mechanismen zur Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit
schaffen und sicherstellen, daß alle Sektoren für die gesundheitlichen
Auswirkungen ihrer Konzepte und Maßnahmen rechenschaftspflichtig
sind.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· Mitgliedstaaten Anreize schaffen und durch gesetzliche und
verwaltungsrechtliche Maßnahmen die Einbeziehung der verschiedenen
Sektoren und die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Sektoren im Interesse
der Gesundheit erleichtern;
· in der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor die Förderung
und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung als wesentliche Kriterien
bei der Wahl von Konzepten und Strategien Berücksichtigung finden;
· Mitgliedstaaten einzeln oder gemeinsam mit anderen Staaten
die wissenschaftlichen Erkenntnisse in bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen
von Maßnahmen – aufgeteilt nach einzelnen Sektoren – ausbauen;
· Regierungen und Parlamente Konzepten, die der Gesundheitsförderung
und dem Gesundheitsschutz dienen, eine höhere Priorität einräumen
und in allen Sektoren Gesundheits-Audits durchführen;
· öffentliche Untersuchungen und Anhörungen zu den
gesundheitlichen Auswirkungen wichtiger Vorhaben durchgeführt werden
und eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bewertung und
Verbreitung der Ergebnisse sichergestellt wird;
· der Verantwortung des einzelnen und der Allgemeinheit in Bildungs-,
Informations- und Forschungsangelegenheiten mehr Bedeutung beigemessen
wird, damit sich ein Kompetenz- und Verantwortungsbewußtsein für
die Gesundheit entwickeln kann.
Ziel 15: Ein integrierter Gesundheitssektor
Bis zum Jahr 2010 sollten die Menschen in der Region einen wesentlich
besseren Zugang zu einer familienorientierten und gemeindenahen primären
Gesundheitsversorgung haben, unterstützt durch ein flexibles und reaktionsschnelles
Krankenhaussystem.
Teilziele:
15.1 Mindestens 90% aller Länder sollten über umfassende
primäre Gesundheitsversorgungsdienste verfügen und durch effiziente
und kostengünstige Systeme zur Überweisung von Patienten an spezialisierte
und Krankenhausdienste mit entsprechendem Feedback die Kontinuität
der Versorgung sicherstellen.
15.2 In mindestens 90% aller Länder sollten Hausärzte und
Pflegekräfte den Kern dieses integrierten primären Gesundheitsversorgungssystems
bilden, das auf dem Einsatz multidisziplinärer Teams aus dem Gesundheits-
und Sozialwesen sowie aus anderen Sektoren basiert und auch die örtliche
Bevölkerung mit einbindet.
15.3 Mindestens 90% aller Länder sollten ein Gesundheitswesen
haben, das eine Beteiligung des einzelnen sicher-stellt und Menschen, die
andere im häuslichen Umfeld gesundheitlich versorgen, anerkennt und
unterstützt.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· unter Einbindung der örtlichen Bevölkerung bedarfsgerechte
primäre Gesundheitsversorgungsdienste und -programme geschaffen werden,
die den jeweiligen Bedürfnissen und Erwartungen in den Bereichen Gesundheits-förderung,
Krankheitsprävention, Versorgung und Rehabilitation entsprechen und
Maßnahmen für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen, einschließen;
· die für die Verwaltung der Gesundheitsdienste Verantwortlichen
den Grundsatz beherzigen, daß alles, was auf der primären Ebene
zufriedenstellend geleistet werden kann, dort angeboten werden sollte,
während Überweisungen an spezialisierte und Krankenhausdienste
auf die Fälle beschränkt bleiben sollten, die spezialisierte
Fachkompetenzen und Möglichkeiten erfordern;
· Konzepte entwickelt werden, um den einzelnen in seinem Bemühen
zu unterstützen, die eigene Gesundheit zu erhalten und sich soweit
möglich gesundheitlich selbst zu versorgen, auch indem Mechanismen
geschaffen und Informationen bereitgestellt werden, die dem einzelnen ermöglichen,
in gesundheitlichen Angelegenheiten Entscheidungen nach Sachlage zu treffen
und am Entscheidungsprozeß aktiv teilzunehmen
.
Ziel 16: Qualitätsbewußtes Management
der Versorgung
Bis zum Jahr 2010 sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen,
daß sich das Management in allen Bereichen des Gesundheitswesens
– angefangen bei bevölkerungsorientierten Gesundheits-programmen bis
hin zur klinischen Versorgung einzelner Patienten – an den Ergebnissen
gesundheitlicher Maßnahmen orientiert.
Teilziele:
16.1 Die Wirksamkeit zentraler Strategien im Bereich der öffentlichen
Gesundheit sollte an den Ergebnissen solcher Maßnahmen gemessen werden,
und Entscheidungen über alternative Strategien zur Lösung spezifischer
Gesundheitsprobleme sollten zunehmend auf Vergleichen der Ergebnisse gesundheitlicher
Maßnahmen mit deren Wirtschaftlichkeit basieren.
16.2 In allen Mitgliedstaaten sollte landesweit ein Mechanismus
zur kontinuierlichen Überwachung und Weiter-entwicklung der Versorgungsqualität
in bezug auf mindestens zehn wichtige Krankheitsbilder geschaffen werden,
einschließlich einer Messung der gesundheitlichen Folgen, der Wirtschaftlichkeit
der Versorgung und der Patientenzufriedenheit.
16.3 Die Resultate gesundheitlicher Maßnahmen sollten mindestens
bei fünf der oben erwähnten Krankheitsbilder auf eine signifikante
Besserung hinweisen, und aus Erhebungen sollte hervorgehen, daß die
Patienten mit der Qualität der erhaltenen Leistungen zufriedener sind
und daß man ihre Rechte stärker achtet.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· sich alle Gesundheitseinrichtungen sowohl in der Routineversorgung
als auch bei der Einführung neuer Verfahren wissenschaftlich fundierter
Methoden bedienen, wobei für jede klinische Versorgungsebene die Versorgungsqualitätsindikatoren
zu definieren sind und die Überwachung der Versorgungsqualität
zu einem festen Bestandteil der Arbeit jeder Versorgungseinheit werden
muß;
· die Mitgliedstaaten Konzepte und Mechanismen entwickeln,
die gewährleisten, daß die Rechte der Patienten auch in bezug
auf moralische, kulturelle, religiöse und philosophische Werte und
Überzeugungen geachtet werden und daß in der Öffentlichkeit
eine offene Debatte über die ethischen Aspekte von Gesundheitspolitik
und Gesundheitsversorgung gefördert wird;
· durch Bildungsmaßnahmen und sonstige Aktivitäten
Fachkräften in der Gesundheitsversorgung die Motivation und die Kompetenzen
vermittelt werden, die notwendig sind, um die jeweils besten Methoden übernehmen
zu können, und damit sich jeder für das Ergebnis der eigenen
Arbeit verantwortlich fühlt;
· die Ergebnisse gesundheitlicher Maßnahmen sowie Wirtschaftlichkeitskriterien
regelmäßig zur Beurteilung von Verfahren und Praktiken eingesetzt
werden;
· neue und bestehende Technologien, einschließlich
Arzneimittel, kontinuierlich in bezug auf Gesundheitsverträglichkeit,
Resultate und Wirtschaftlichkeit überwacht und beurteilt werden;
· ein System zur Dokumentation, Überwachung und Verbesserung
der Versorgungsergebnisse geschaffen und Erbringern von Gesundheitsleistungen
routinemäßig eine anonymisierte Dokumentation der Ergebnisse
zur Verfügung gestellt wird;
· Informationen über wissenschaftlich fundierte Methoden
für Erbringer von Gesundheitsleistungen frei verfügbar sind.
Ziel 17: Finanzierung des Gesundheitswesens und
Ressourcenzuweisung
Bis zum Jahr 2010 sollten alle Mitgliedstaaten auf der Grundlage
des chancengleichen Zugangs, der Wirtschaftlichkeit, der Solidarität
und der optimalen Qualität belastbare Finanzierungs- und Ressourcenzuweisungsverfahren
für Gesundheitsversorgungssysteme entwickeln.
Teilziele:
17.1 Die Ausgaben für das Gesundheitswesen sollten angemessen
sein und dabei den Gesundheitsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen.
17.2 Die Mittel sollten unter Berücksichtigung von Gesundheitsverträglichkeit,
Wirtschaftlichkeitsaspekten und verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen
zwischen Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz, Behandlung und
Pflege aufgeteilt werden.
17.3 Die Finanzierungssysteme für die Gesundheitsversorgung
sollten eine allgemeine Versorgung, Solidarität und Tragfähigkeit
sicherstellen.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· die Infrastrukturen im öffentlichen Gesundheitswesen
gestärkt werden;
· Gesundheitsprioritäten mit Hilfe von transparenten
Verfahren festgelegt und bestimmten Prioritäten ausrei-chend finanzielle
Mittel zugewiesen werden, um so einen optimalen gesundheitlichen Zugewinn
zu erzielen;
· für das Gesundheitswesen bestimmte Mittel gegebenenfalls
auch anderen Sektoren sowie privaten und nicht-staatlichen Organisationen
zugewiesen werden, um so gemeinsam definierte gesundheitliche Ziele zu
erreichen;
· sich Kostendämpfungsmaßnahmen nicht in erster
Linie auf Patienten und Nutzer von Dienstleistungen, sondern auf Gesundheitsversorgungseinrichtungen
und -erbringer auswirken;
· Mechanismen zur Überwachung der Wirkung von Finanzierung
und Mittelzuweisung auf die angebotenen Gesundheitsleistungen und den Gesundheitszustand
der Bevölkerung geschaffen werden.
Ziel 18: Qualifizierung von Fachkräften für
gesundheitliche Aufgaben
Bis zum Jahr 2010 sollten alle Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen,
daß sich Fachkräfte im Gesundheitswesen und in anderen Sektoren
die zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit erforderlichen Kenntnisse,
Einstellungen und Kompetenzen aneignen.
Teilziele:
18.1 Die Ausbildung von Gesundheitsfachkräften sollte auf den
Grundsätzen der GFA-Politik basieren und die Fachkräfte darauf
vorbereiten, hochwertige Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung,
Krankheitsprävention, Heilung und Rehabilitation zu erbringen, und
dabei helfen, zwischen klinischer Praxis und praktischer Public-Health-Arbeit
eine Brücke zu schlagen.
18.2 Es sollten Planungssysteme geschaffen werden, die gewährleisten,
daß die Zahl der ausgebildeten Gesund-heitsfachkräften und die
Zusammensetzung ihrer Qualifikationen dem gegenwärtigen und zukünftigen
Bedarf im Gesundheitswesen entspricht.
18.3 Alle Mitgliedstaaten sollten genügend Ausbildungskapazität
für gesundheitswissenschaftliche Diplomstudiengänge haben, deren
Absolventen imstande sein müssen, im Public-Health-Bereich Führungs-
und Managementaufgaben zu übernehmen und in der Praxis zu arbeiten.
18.4 Auch bei der Ausbildung von Fachkräften in anderen Sektoren
sollten die Grundprinzipien der GFA-Politik vermittelt werden, vor allem
aber auch das Wissen darüber, wie sie durch ihre Arbeit die Determinanten
von Gesundheit beeinflussen können.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· bei allen Ausbildungsmaßnahmen für Gesundheitsfachkräfte
die für die Gesundheitsversorgungspraxis erforderlichen Kenntnisse,
Einstellungen und Kompetenzen vermittelt werden, einschließlich einer
hohen Qualität der gesundheitswissenschaftlichen Praxis und unter
Berücksichtigung der für die Umsetzung der GFA-Ziele wichtigen
wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Aspekte;
· an allen Bildungseinrichtungen und Hochschulen, an denen
Ärzte, Pflegefachkräfte und sonstige Gesundheitsfachkräfte
ausbildet werden, Ausbildungsgänge eingerichtet werden, bei denen
der Schwerpunkt auf der hausärztlichen Versorgung liegt;
· im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätige
Fachkräfte in ihrer Ausbildung auf ihre Rolle als Wegbereiter, Mittler
und Interessenvertreter für gesundheitliche Belange in allen Sektoren
und auf die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Partnern in der Gesellschaft
vorbereitet werden;
· in anderen Sektoren tätigen Fachkräften in ihrer
Ausbildung klar gemacht wird, welche Bedeutung und welchen Nutzen ihre
Entscheidungen und Handlungen für die Gesundheit der Bevölkerung
haben;
· in Bildungseinrichtungen Systeme geschaffen werden, die
ein kontinuierliches Feedback von Erfahrungen aus der Praxis gewährleisten
und mit moderner Didaktik und Technik arbeiten.
Ziel 19: Forschung und Wissen zur Förderung
der Gesundheit
Bis zum Jahr 2005 sollten in allen Mitgliedstaaten Gesundheitsforschungs-,
Informations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung stehen, die
den Erwerb sowie die effektive Nutzung und Verbreitung von Wissen zur Unterstützung
der „Gesundheit für alle" fördern.
Teilziele:
19.1 Die in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgte Forschungspolitik
sollte sich an den Prioritäten der jeweiligen langfristigen GFA-Politik
orientieren.
19.2 In allen Ländern sollten Mechanismen vorhanden sein, die
eine wissenschaftlich fundierte Bereitstellung und Entwicklung von Gesundheitsdiensten
ermöglichen.
19.3 Gesundheitsinformationen sollten so aufbereitet werden, daß
sie für Politiker, Manager und Fachkräfte im Gesundheitswesen
und in anderen Bereichen sowie für die Allgemeinheit nützlich
und leicht zugänglich sind.
19.4 Alle Länder sollten durch Formulierung einer Kommunikationspolitik
und einschlägiger Programme im Gesundheitsbereich das GFA-Konzept
unterstützen und den Zugang zu diesbezüglichen Informationen
erleichtern.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· die Mitgliedstaaten ihre Gesundheitsforschungsstrategien
an den GFA-Zielen ausrichten und dabei ein Gleichgewicht zwischen Grundlagenforschung
und angewandter Forschung wahren;
· durch Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit
die Zahl der Mehrländer-Forschungsprogramme zunimmt und der Austausch
von Forschungsergebnissen verstärkt wird;
· es im öffentlichen Sektor zu einer besseren Kommunikation
und stärkeren Kooperation zwischen Wissenschaftsvertretern und Entscheidungsträgern
kommt, so daß sich neue Erkenntnisse in der gesundheitlichen Entwicklung
niederschlagen;
· Datenbanken zu gesundheitlichen und gesundheitsbezogenen
Themen eingerichtet und gepflegt werden, um so die Überwachung und
Beurteilung von Gesundheitskonzepten und -maßnahmen zu erleichtern,
die Rechenschaftspflicht für gesundheitliche Entwicklungen zu stärken,
den Austausch von Erkenntnissen auf nationaler und internationaler Ebene
zu fördern und das Gesundheitsbewußtsein der Menschen zu schärfen;
· die im Medien- und Kommunikationsbereich vorhandenen Ressourcen
und Sachkenntnisse voll genutzt werden, um alle Menschen zu informieren,
aufzuklären und von der Bedeutung der Gesundheit für den einzelnen
und die Allgemeinheit zu überzeugen und ihnen entsprechende Handlungsmöglichkeiten
an die Hand zu geben.
Ziel 20: Mobilisierung von Partnern für gesundheitliche
Belange
Bis zum Jahr 2005 sollten zur Umsetzung der GFA-Konzepte Allianzen
und Partnerschaften gebildet werden, die einzelne und Gruppen sowie Organisationen
aus allen Bereichen des öffentlichen und des privaten Sektors und
nicht zuletzt die zivile Gesellschaft insgesamt in die Verfolgung gesundheitlicher
Belange mit einbinden.
Teilziele:
20.1 Der Gesundheitssektor sollte aktiv gesundheitliche Belange
fördern und für gesundheitliche Interessen eintreten sowie andere
Sektoren dazu ermutigen, sich an sektorübergreifenden Aktivitäten
zu beteiligen, gemeinsame Ziele zu verfolgen und die verfügbaren Ressourcen
miteinander zu teilen.
20.2 Auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene
sollten Strukturen und Prozesse geschaffen werden, die eine harmonische
Zusammenarbeit aller Akteure und Sektoren bei der gesundheitlichen Entwicklung
erleichtern.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· bestehende Partnerschaften zur Förderung gesundheitlicher
und sozialer Belange – wie z. B. Stadt-, Schul- und Arbeitsplatz-Verbundprojekte
– gestärkt und Möglichkeiten zur Bildung weiterer Partnerschaften
untersucht werden;
· von allen Sektoren und Akteuren im Gesundheitsbereich erkannt
und berücksichtigt wird, daß Investitionen im Gesundheitssektor
von gegenseitigem Nutzen sind;
· Mechanismen geschaffen werden, die eine gemeinsame Entwicklung,
Umsetzung und Beurteilung von auf den GFA-Prinzipien basierenden Konzepten
und Strategien erleichtern (vgl. Ziel 21);
· Gesundheitsfachkräfte für die Beweggründe
von Fachkräften in anderen Sektoren Verständnis haben und bereit
sind, sich in Verhandlungen auf Konzepte zu einigen, die für beide
Seiten von Nutzen sind;
· auf allen Ebenen der Bildung von Allianzen und Partnerschaften
für gesundheitliche Belange sowie der Befähigung einzelner zum
selbstbestimmten Handeln und der Schaffung von Netzwerken die größte
Bedeutung beigemessen wird;
· im Bereich der öffentlichen Gesundheit Beispielhaftes
geleistet wird, was auf alle anderen Sektoren motivierend und inspirierend
wirkt und es für diese Sektoren leichter macht, sich für gesundheitliche
Belange zu engagieren;
· die internationale Solidarität in bezug auf die gesundheitliche
Entwicklung mit Hilfe der bestehenden europäischen Strukturen für
zwischenstaatliche Kooperation und Aktionen gestärkt wird.
Ziel 21: Konzepte und Strategien zur „Gesundheit
für alle"
Bis zum Jahr 2010 sollten in allen Mitgliedstaaten – unterstützt
durch geeignete institutionelle Infrastrkturen, Managementprozesse und
innovative Ideen – auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene GFA-Konzepte
formuliert und umgesetzt werden.
Teilziele:
21.1 Die auf nationaler Ebene verfolgten GFA-Konzepte sollten motivierend
und inspirierend wirken und einen zukunftsgerichteten Rahmen für die
Einführung entsprechender Konzepte und Maßnahmen auf regionaler,
kommunaler und lokaler Ebene sowie in Schulen, am Arbeitsplatz und zu Hause
bilden.
21.2 Zur Förderung der gesundheitspolitischen Entwicklung auf
nationaler und nachgeordneten Ebenen sollten Strukturen und Prozesse geschaffen
werden, in denen eine Vielzahl unterschiedlicher Schlüsselpartner
aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor Aufgaben im Bereich der
Formulierung, Umsetzung, Über-wachung und Beurteilung von Konzepten
übernehmen sollten.
21.3 Auf der Grundlage der GFA-Prinzipien sollten kurz-, mittel-
und langfristige Ziele, Indikatoren und Prioritäten sowie die zur
Umsetzung erforderlichen Strategien formuliert und die erreichten Fortschritte
regelmäßig kontrolliert und evaluiert werden.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
· die GFA-Konzepte auf allen Ebenen von den jeweils höchsten
politischen Gremien gebilligt werden;
· Infrastrukturen und Funktionen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit gestärkt und gemäß den Bedürfnissen in
diesem Bereich und den auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene geltenden
GFA-Wertprinzipien entsprechend modernisiert werden;
· der Gesundheitszustand und diesbezügliche Trends (vor
allem zu Ziel 1 - 9) regelmäßig bewertet, der gesundheitliche
Entwicklungsprozeß überwacht und die Auswirkungen von Gesundheitskonzepten
auf die Resultate sowie die Bestimmungsfaktoren für die Gesundheit
und die Zufriedenheit der Öffentlichkeit evaluiert werden;
· in den einzelnen Ländern mit den von der WHO entwickelten
Verfahren in regelmäßigen Abständen Bevölkerungserhebungen
durchgeführt werden;
· in allen Ländern ein einheitliches und vergleichbares
Datenerfassungssystem für die Überwachung der auf dem Weg zur
Umsetzung der GFA-Ziele erreichten Fortschritte geschaffen wird, auch indem
mehr Anstrengungen zur Straffung der Datensammlung und zur Nutzung einer
einheitlicheren Auswahl von Indikatoren gemacht werden, um sicherzustellen,
daß die Gesundheitsinformations- und -kommunikationssysteme international
koordiniert und harmonisiert werden können;
· durch die vollständige Mobilisierung von Partnern
Konzepte und Strategien formuliert werden.
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