Psychologie & Hilfen: Gesundheitspsychologie als Berufsfeld:
Gesundheitspsychologische Beratung:
Selbsthilfe-Kontaktstellen und -Organisationen (Martina Abel)

Aufsatz für den Fachbereich Gesundheitspsychologie im BDP 2001

Im Bereich der Selbsthilfeförderung können Psychologinnen und Psychologen - neben anderen Gesundheitsberufen, Pädagogen, Sozialwissenschaftlern u.a. - vorwiegend über Selbsthilfe-Kontaktstellen und -Organisationen berufstätig sein, und zwar in folgenden Einsatzbereichen:

  • Leitung von Selbsthilfekontaktstellen
  • Geschäftsführung und fachliche Mitarbeit in Selbsthilfeorganisationen
  • Vorträge und Workshops für einzelne Selbsthilfegruppen
  • Expertenfunktion für bestimmte Themenstellungen (z.B. psychische Probleme, Psychosomatik) mit daraus resultierenden Aufgaben z.B. Referententätigkeit, Pressearbeit, Veröffentlichungen, Informations- und Beratungsaufgaben
  • Gruppenberatung (in Ausnahmefällen, vor allem in Startphasen, vor allem für Gruppen zu psychischen Störungen)
  • Supervision
  • Schulung von Multiplikatoren zum Thema Selbsthilfe
  • Forschungstätigkeiten zum Thema Selbsthilfe

Psychologinnen und Psychologen können in Kooperationsgesprächen mit LeiterInnen von Selbsthilfekontaktstellen und -Organisationen ihre freiberuflichen (meist nebenberufliche) Angebote zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen darstellen. Teilweise lassen sich auch für spezifische Unterstützungsprojekte finanzielle Mittel beantragen.

Nach § 20 SGB V, Abs. 4 sollen die Krankenkassen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen fördern, die sich die Prävention (= Sekundär- bzw. Tertiärprävention) oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Für diese Aufgaben sollen die Krankenkassen pro Versicherten pro Jahr einen Betrag von 1 DM ausgeben.

Die Krankenkassen haben einheitliche Grundsätze zur Selbsthilfeförderung verabschiedet. Die Praxis der finanziellen Unterstützung ist bisher bei den einzelnen Krankenkassen und in den einzelnen Regionen recht unterschiedlich; es pauschale Förderungen und Projektförderungen. Die finanzielle Unterstützung hat nach bisherigen Schätzungen im Jahre 2000 noch längst nicht den gesetzlichen Sollwert erreicht (vgl. NAKOS-Info März 2001). Bisher ist es nur in wenigen Bundesländern bzw. Kommunen gelungen, die Gelder der verschiedenen Kassen in einem Pool zusammenzuführen und von einer Stelle, die diese Gelder zentral bewirtschaftet, z.B. eine Selbsthilfekontaktstelle auf Landesebene, nach Antragstellungen dann an einzelne Gruppen zu verteilen.

Zusätzliche berufliche Möglichkeiten für einzelne Berufsgruppen ergeben sich im Bereich der Selbsthilfeförderung wohl erst dann, wenn die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfe-Kontaktstellen und -Organisationen durch Krankenkassen sich deutlich mehr dem gesetzlichen Sollwert annähert.

 

Zur Seite

erstellt: 18.12.1997

aktualisiert: 27.10.2003

© Maximilian Rieländer

Email zur Seite